Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
Ansbach, 16. September 2022 – Zum Schulanfang macht das Landratsamt Ansbach darauf aufmerksam, dass im öffentlichen Nahverkehr in Bayern die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht. Zwar werden Linienbusse im Landkreis Ansbach oftmals als „Schulbusse“ wahrgenommen. Die Schülerbeförderung wird aber vorrangig mit dem öffentlichen Nahverkehr erbracht.
Für den Bereich des so genannten freigestellten Schülerverkehrs, also reine Schulbusse, gilt eine andere Regelung. Hier existiert eine Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus („Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern“). Diese beinhaltet, dass im freigestellten Schülerverkehr das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektionsschutzes empfohlen wird. Als Beförderungsträger und Auftraggeber für den freigestellten Schülerverkehr schließt sich der Landkreis Ansbach dieser Empfehlung ausdrücklich an. Die Verkehrsunternehmer im freigestellten Schülerverkehr wurden bereits auf diese Empfehlung des Kultusministeriums hingewiesen.
Die aktuellen Regelungen zur Maskenpflicht sind auf der Seite des Innenministeriums unter https://www.innenministerium.bayern.de/corona/ im Bereich „Maskenpflicht“ zu finden.
Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach