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Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Ansbach entfällt ab sofort

Ansbach, 12. Mai 2022 – Der Landkreis Ansbach hebt mit sofortiger Wirkung die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in den Wertstoffhöfen auf. Die Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen. Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, wird empfohlen, weiterhin freiwillig ein Mundschutz zu tragen. Die neue Regelung gilt für Besucher ebenso wie für das Personal der Wertstoffhöfe.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach