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Keuchhusten-Fälle im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Weißenburg/Gunzenhausen, 13. Juni 2024 – Derzeit werden dem Gesundheitsamt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen vermehrt Fälle von Keuchhusten (Pertussis) gemeldet. Diese Entwicklung zeichnet sich derzeit auch überregional ab.

Die bakterielle Infektionskrankheit ist hochansteckend und wird durch Tröpfchen übertragen. Das Gesundheitsamt empfiehlt die Überprüfung des Impfschutzes.

Die Krankheitszeichen sind zu Beginn leichte Erkältungsbeschwerden und im Verlauf vorrangig krampfartige Hustenanfälle. Vor allem bei Säuglingen können schwere Komplikationen auftreten. Daher ist es wichtig, dass Personen aus dem Umfeld von Neugeborenen geimpft sind.

Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollen sowohl Kinder als auch Erwachsene gegen Keuchhusten geimpft sein. Gemäß dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ist das Ziel eine möglichst frühzeitige und vollständige Grundimmunisierung der besonders gefährdeten Säuglinge und Kleinkinder sowie Auffrischimpfungen im Vorschul- und Jugendalter. Die Impfung Erwachsener dient zum einen als Selbstschutz sowie auch als Herdenschutz für die besonders gefährdeten Jüngsten. Abwehrstoffe gegen Keuchhusten können Neugeborene nur durch eine Impfung der Mutter einige Wochen vor der Geburt bekommen, daher wird für Schwangere eine Impfung zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels empfohlen.

Laut Robert Koch Institut sollten ungeimpfte Personen nach Kontakt mit einem Erkrankten vorsorglich mit einem Antibiotikum behandelt werden. Des Weiteren wird empfohlen, dass enge Bezugspersonen zu gefährdeten Gruppen wie Säuglingen und ungeimpften Kleinkindern nach Kontakt mit einem Erkrankten trotz Impfung vorsorglich antibiotisch behandelt werden sollten.

Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Bürgern, ihren Impfschutz beim Hausarzt überprüfen zu lassen, insbesondere, wenn Kontakt zu Säuglingen und Schwangeren besteht und die Impfung gegebenenfalls auffrischen zu lassen.

Bei Fragen und Anliegen können sich die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises unter 09141 902-401 an das Gesundheitsamt wenden.

Weitere Informationen zu Keuchhusten finden Sie unter https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/keuchhusten/.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen