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Kein Silvester-Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen oder brandempfindlichen Gebäuden

Ansbach, 22.12.2022 – Bunte Raketen und laute Böller gehören für Viele zu Silvester dazu. Die Stadt Ansbach weist daraufhin, dass nach Sprengstoffrecht Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, wie zum Beispiel Fachwerkhäusern, nicht abgefeuert werden darf. Dies betrifft in Ansbach unter anderem den gesamten Altstadtbereich (genaue Abgrenzung siehe Karte).

Feuerwerksverbotszone der Stadt Ansbach

Feuerwerk darf nur am 31. Dezember und 1. Januar durch Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem bitten wir die Bevölkerung, die Überreste der Raketen und Böller zu entsorgen und damit einen Beitrag für sichere und saubere Straßen zu leisten.

Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach

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