Jugendschöffen im Landkreis Ansbach gesucht
Ansbach, 20. März 2023 – „Ein richtig sinnvolles, spannendes und wichtiges Amt, bei dem ich häufig in eine gefühlt andere Welt eintauche und Hintergründe erfahre, die mir sonst verwehrt blieben“, so fasst Marco Rank aus Schnelldorf seine Tätigkeit als Jugendschöffe am Amtsgericht Ansbach zusammen. Der Erzieher und Pädagogische Fachberater führt das Ehrenamt seit Anfang 2019 aus, zuvor war er bereits eine Amtszeit als Hilfsschöffe am Landgericht in Ansbach tätig.
Das Landratsamt Ansbach sucht aktuell für die kommende Wahlperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 wieder nach Jugendschöffen wie Marco Rank. Interessierte können dem Amt für Jugend und Familie noch bis zum 3. April 2023 sich selbst oder andere Kandidaten vorschlagen. Jugendschöffen sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis, die als ehrenamtliche Laien-Richter in Jugendstrafsachen an den Jugendgerichtsverhandlungen teilnehmen. Sie werden beim Jugendschöffengericht am Amtsgericht Ansbach und bei der Jugendkammer des Landgerichts Ansbach eingesetzt.
Die Jugendschöffen werden alle fünf Jahre neu gewählt. Aus den eingegangenen Vorschlägen werden 50 Männer und 50 Frauen vom Kreisjugendhilfeausschuss vorgeschlagen. Das weitere Wahlverfahren wird vom Gericht geführt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige, die Erfahrung in der Jugenderziehung vorweisen und im Landkreis Ansbach wohnen. Zudem sollten Bewerber bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sein.
Jährlich erhält Marco Rank vorab seine Gerichtstermine, sodass er diese auch mit seiner Familie und der Arbeit vereinbaren kann. Bei den Verhandlungen sind ihm die Jugendlichen wichtig, es ist interessant warum jemand Taten begeht und wie sich ein Prozess entwickelt. Für ihn muss die vom hauptamtlichen Richter und zwei Schöffen festgelegte Strafe sinnhaft sein: „Wir Schöffen können Einfluss auf das Strafmaß nehmen, das ist eine spannende und verantwortungsvolle Aufgabe, die aber auch viel Spaß macht.“
Weitere Informationen über das Schöffenamt, sowie das erforderliche Bewerbungsformular ist im Internet unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ und www.schoeffenwahl.de zu finden. Das Antragsformular kann auch auf dem Postweg oder per Mail zugesandt werden.
Interessenten an der ehrenamtlichen Tätigkeit können sich noch bis 03.04.2023 beim Amt für Jugend und Familie im Landratsamt Ansbach unter der Telefonnummer 0981 468-5402 oder -5501 oder per E-Mail an jugendamt@landratsamt-ansbach.de melden.
Für Marco Rank steht fest: „Das Schöffenamt möchte ich weiter ausführen.“ Für die kommende Wahlperiode hat er sich bereits beworben.
Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbahc