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Jugendarbeitsschutzausschuss der Regierung von Mittelfranken tagte im Heimatministerium

Im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in Nürnberg fand die 51. Sitzung des Jugendarbeitsschutzausschusses des Gewerbeaufsichtsamtes der Regierung von Mittelfranken statt. Die Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, Schulen und Behörden tauschten sich u. a. über die Ergebnisse des Ausbildungsreports 2018 des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) aus.

Demnach treten im Rahmen der Ausbildung weiterhin viele Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz auf. Die Befragung des DGB hat ergeben, dass entgegen den gesetzlichen Vorgaben rund zehn Prozent der Auszubildenden unter 18 Jahren durchschnittlich mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten, immerhin 3,8 Prozent, an mehr als fünf Tage pro Woche im Betrieb beschäftigt werden und 29,1 Prozent der Jugendlichen regelmäßig Überstunden machen.

Auch die gezielten Überprüfungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes der bayerischen Gewerbeaufsicht in den letzten Jahren haben ergeben, dass in den Betrieben häufig die Regelungen des Jugendarbeitsschutzes nicht konsequent eingehalten werden.

Alte und neue Vorsitzende des Jugendarbeitsschutzausschusses der Regierung von Mittelfranken – Gewerbeaufsichtsamt (von links nach rechts: Dieter Spetzke, Manfred Singer und Florian Kelch). Foto: Regierung von Mittelfranken

In der diesjährigen Sitzung des Ausschusses wurden unter der Leitung von Herrn Manfred Singer von der Handwerkskammer für Mittelfranken Herr Dieter Spetzke als Vorsitzender wieder und Herr Florian Kelch von der Industrie- und Handelskammer Mittelfranken als stellvertretender Vorsitzender neu gewählt. Neben dem Ausbildungsreport 2018 des DGB wurde ebenfalls die Novellierung des Mutterschutzgesetzes behandelt und über weitere ausgewählte Themen und Einzelfragen zur gesetzeskonformen Beschäftigung von Jugendlichen diskutiert.

Seit dem Jahr 1976 tagt der Jugendarbeitsschutzausschuss des Regierungsbezirks Mittelfranken mindestens jährlich und beschäftigt sich mit aktuellen Vollzugsfragen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Der 18-köpfige Jugendarbeitsschutzausschuss besteht aus je sechs Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und je einem Vertreter des Bezirksjugendrings, der Arbeits-, Jugend- und Gesundheitsämter in Mittelfranken. Der Ausschuss, dem auch ein Arzt und ein Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören, ist Ansprechpartner der mittelfränkischen Gewerbeaufsicht in allen Fragen des Jugendarbeitsschutzes. Er berät die Gewerbeaufsicht und macht dem Landesausschuss Vorschläge für die Durchführung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Weitere Aufgabe des Ausschusses ist die Aufklärung der Öffentlichkeit.

Quelle: Regierung von Mittelfranken

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