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Jetzt an die Vereinspauschale denken!

Weißenburg/Gunzenhausen, 12. Februar 2024 – Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen erinnert die Sport- und Schützenvereine aus dem Landkreis daran, dass noch bis zum 1. März 2024 die Vereinspauschale beantragt werden kann.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine in Form der Vereinspauschale.

Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März des jeweiligen Jahres, für das die Zuwendung beantragt wird (Ausschlussfrist!), bei der Kreisverwaltungsbehörde eingegangen sein.

Alle Informationen zur Vereinspauschale und die notwendigen Antragsvordrucke zur Antragstellung sind auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-wug.de/vereinspauschale erhältlich.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen