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Gericht untersagt Sonntagsöffnung im Rahmen des Herrieder Frühjahrsmarktes in bestimmten Bereich

Geschäfte in der Altstadt und im A6 Fashion Place dürfen öffnen

Herrieden, 16. März 2023 – Am 14. März 2023 hat die Stadtverwaltung die Nachricht erreicht, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am selben Tag zu einem Eilantrag von ver.di einen Beschluss gefasst hat: Das Gericht hat die Ladenöffnung der Geschäfte in der Industriestraße sowie des Piazza Outlets im Rahmen des Frühjahrsmarktes am 19. März 2023 untersagt. In der Altstadt und im östlichen Teil des Outlets – jeweils in unmittelbarer Nähe zu den Marktständen – dürfen die Geschäfte am Marktsonntag öffnen.

Bürgermeisterin Jechnerer: „Wir respektieren selbstverständlich die gerichtliche Entscheidung, teilen aber weder das Ergebnis noch die Begründung. Der Frühjahrsmarkt zählt zu den Traditionsveranstaltungen in der Stadt Herrieden und zieht regelmäßig zahlreiche Besucherinnen und Besucher von nah und fern an die Aktivstadt an der Altmühl. Das breite und qualitativ hochwertige Warenangebot der Fieranten und die zusätzlichen Attraktionen für Kinder und Familien sind seit Jahren ein beliebter Anlass, um nach Herrieden zu kommen, einander zu begegnen und nach der langen Winterpause ein paar schöne Stunden auf dem Markt zu verbringen. Wenn ein Teil der Besucherinnen und Besucher auch die Geschäfte in der Industriestraße in ihren Marktbummel integriert, dann ist das zweifelsohne eine Begleiterscheinung des Frühjahrsmarktes.“

Das sehen ver.di und das Gericht anders. Die Entscheidung des Gerichts wird insbesondere damit begründet, dass es für beide Bereiche an einem erforderlichen örtlichen Zusammenhang zwischen Marktveranstaltung und Ladengeschäften fehle. Das Gebiet an der Industriestraße wird nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs durch das Marktgeschehen aufgrund der Entfernung nicht geprägt. Auch ist aus Sicht des Gerichts nicht erkennbar, dass die Ausstrahlungs- und damit Prägungswirkung eines Trödelmarkts auf dem Gebiet des Autohofs zu den Verkaufsstätten am Piazza Outlet reicht.

 

Bürgermeisterin Jechnerer: „Für die Geschäfte ist diese Entscheidung eine Katastrophe. Denn die Vorbereitungen für den verkaufsoffenen Sonntag mussten natürlich längst getroffen werden, entsprechend wurde auch in die Werbung investiert. Aus Sicht der Stadt ist es nicht nachvollziehbar, dass die Klage nun bereits den Frühjahrsmarkt und die Satzung für die Altstadt inkl. Industriestraße betrifft.“ 

In einem Vermittlungsgespräch mit Vertretern der Gewerkschaft und der Kirchen im November 2022 haben die Vertreter der Stadt den Eindruck gewonnen, dass eine Sonntagsöffnung im Bereich an der Autobahn von den Verhandlungspartnern äußerst kritisch gesehen wird, dass aber Einverständnis dahingehend besteht, dass für die Altstadt inkl. Industriestraße durch die Stadtverwaltung eine Erhebung durchgeführt werden soll, um zu ermitteln, ob tatsächlich der Markt die angenommene Prägewirkung mit sich bringt.

 

Bürgermeisterin Jechnerer: „Nach diesem Gespräch war für uns klar, dass der Frühjahrsmarkt in der Altstadt und Industriestraße wie gewohnt abläuft. Ansonsten ist es ja nicht möglich, die vereinbarte Ehrhebung valide durchzuführen.“

Doch das Gericht hält die Vereinbarung, die die Stadt mit ver.di geschlossene hat, dass in diesem Jahr Erhebungen der Besucherströme durchgeführt werden, nicht für bindend, so dass die Anträge für zulässig erachtet wurden.

Nach Einschätzung der von der Stadt beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Meyerhuber ist der Beschluss unanfechtbar und – jedenfalls derzeit – im Ergebnis wohl nicht zu beanstanden.

Die betroffenen Geschäfte haben allerdings die Möglichkeit, einen Schausonntag oder einen Tag der Offenen Tür zu veranstalten.

Auf Nachfrage erklärt die Stadtverwaltung die neuesten Entwicklungen: “ Von der Entscheidung des Gerichts sind ja wie bereits berichtet nicht die Geschäfte in der Herrieder Altstadt und nicht das A6 fashion place Outlet betroffen. Dort dürfen die Geschäfte am Marktsonntag öffnen. Seit Bekanntgabe der Urteils steht die Stadtverwaltung in engem Austausch mit den Geschäften, die von dem Verbot betroffen sind. Sowohl das Wohnzentrum Schüller als auch Jechnerer Fenster Türen Wintergärten haben zwischenzeitlich bei der Stadtverwaltung einen Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) für den Marktsonntag gestellt. Somit werden Besucherinnen und Besucher am Sonntag hier NICHT vor verschlossenen Türen stehen.

Info: Pressemitteilung Stadt Herrieden