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Erreichbarkeit des Landratsamtes Ansbach ab 16. Dezember 2020

Ansbach, 15.12.2020 – Ab dem 16. Dezember 2020 tritt der von der Staatsregierung beschlossene Lockdown in Kraft. Das Landratsamt Ansbach ist auch weiterhin telefonisch und per E-Mail für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger erreichbar, es gelten jedoch Einschränkungen für persönliche Vorsprachen.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Publikumsverkehr im Landratsamt Ansbach und seinen Außenstellen vom 16.12.2020 bis inkl. 08.01.2021 nicht möglich. Nur in dringlichen Fällen können persönliche Vorsprachen telefonisch oder per Mail vorab vereinbart werden. Es wird darum gebeten ausschließlich unaufschiebbare Angelegenheiten in einer persönlichen Vorsprache zu erledigen. Eine Erreichbarkeit der Fachbereiche des Landratsamtes per Telefon und E-Mail wird gewährleistet. Zudem ist die interne Telefonvermittlung von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0981/468-0 erreichbar.

Ausgenommen von der Schließung sind die Führerschein- und Zulassungsstellen, welche weiterhin in dringenden Fällen wie bisher für eine persönliche Vorsprache geöffnet sind. In den Dienststellen in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bitten wir um vorherige Terminreservierung. Die hierfür zur Verfügung stehenden Telefonnummern sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. In der Dienststelle Ansbach ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich. Wartenummern können neben dem Haupteingang gezogen werden. Zur Wahrung der Mindestabstände sind diese auch online abrufbar. Wer seine Zulassungsangelegenheiten bequem von zu Hause aus erledigen kann, sollte die Online-Dienste des Bürgerserviceportals nutzen. Diese finden Sie unter www.landkreis-ansbach.de.

Auch die Wertstoffhöfe bleiben grundsätzlich mit den bekannten Zeiten weiterhin geöffnet.

Die Hotline des Gesundheitsamtes kann weiterhin unter der Telefonnummer 0981/468-7777 wie folgt erreicht werden:

Werktags 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr sowie am Wochenende 09.00 bis 15.00 Uhr
Gesetzliche Feiertage 09.00 bis 12.00 Uhr

Die Kinderschutzhotline, Tel. 0981/468-5550 ist wie gewohnt von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar.

Am 24. und 31. Dezember 2020 ist das gesamte Landratsamt mit seinen Außenstellen geschlossen.

Die bundesweiten Krisen- und Notdienste stehen Ihnen inner- und außerhalb unserer Öffnungszeiten rund um die Uhr zur Verfügung. Kontaktieren Sie diese bei Fragen, Sorgen und Problemen. Kontaktinformationen erhalten Sie unter https://www.landkreis-ansbach.de/Corona/Krisenhilfe


Quelle: Landratsamt Ansbach