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Dinkelsbühl: +++ Umweltdelikt +++

Mit einem Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz muss eine 53-jährige Schrebergartenbesitzerin rechnen.

Die Dame hatte am Dienstagabend, 30.03.2021 in ihrem Garten neben Holzresten auch unerlaubt Plastik und Schaumstoffbezüge von Stühlen verbrannt. Die hinzu gerufene Feuerwehr Dinkelsbühl konnte noch
Plastikreste aus dem Feuer entfernen und beaufsichtigte dieses bis zum Erlöschen.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl