Deutschland: +++ Vorübergehende Einschränkungen beim grenzüberschreitenden Verkehr +++
Deutschland, 15.03.2020 – Zur Eindämmung des Coronavirus schränkt die Bundesregierung vorübergehend den grenzüberschreitenden Verkehr aus Frankreich, Österreich, Luxemburg, der Schweiz und Dänemark ein. Der Warenverkehr bleibt möglich, auch Berufspendler können einreisen.
Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark beginnen ab Montag, 8 Uhr. Das gab Bundesinnenminister Horst Seehofer am Sonntagabend in Berlin bekannt.
Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie Einreisen von Berufspendlern bleiben aber möglich. Auch deutsche Staatsangehörige und Menschen mit Aufenthaltstiteln in Deutschland können weiter einreisen.
Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern
Reisende ohne triftigen Grund dürfen nicht mehr ein- oder ausreisen. Dies gilt auch für Menschen mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werde die Bundespolizei die zuständigen Gesundheitsämter hinzuziehen, betonte Minister Seehofer.
Eine der wichtigsten Maßnahmen beim Infektionsschutz sei die Unterbrechung der Infektionskette, so der Bundesinnenminister. „Dazu müssen nicht nur Veranstaltungen und soziale Kontakte, sondern auch Reisebewegungen eingeschränkt werden“, betonte Seehofer.
Quelle: Bundesregierung Deutschland