Mit Verfügungsmitteln wird insbesondere ehrenamtliches Engagement gefördert
Ansbach, 17.10.2019 - Bei den sogenannten „Verfügungsmitteln“, die in kreisfreien und kreisangehörigen Städten wie auch in Landkreisen den Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten zur Verfügung stehen, handelt es sich um Mittel, die in ihrer Verwendung klaren Regeln unterliegen. Zum einen unterliegen die Verfügungsmittel selbstverständlich den haushaltswirtschaftlichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Zudem dürfen sie nur für öffentliche Zwecke eingesetzt werden. Also wofür werden diese Mittel…