Kein Schadensersatz wegen Brunnenverunreinigung nahe US-Militärstützpunkt Katterbach
Das Landgericht Ansbach – 2. Zivilkammer – hat mit Urteil vom 04.08.2021 die Klage eines Bürgers auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland als Vertreterin der Vereinigten Staaten von Amerika wegen behaupteter Verunreinigung des Wassers seines Brunnens und seiner Fischweiher durch den Einsatz von PFC-haltigem Löschschaum auf dem Gelände der US-Streitkräfte in Ansbach-Katterbach als unbegründet abgewiesen. Soweit der Kläger Ersatz von Miet- und Pachtausfall verlangte, sah das Gericht die Klage als unbegründet…