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Bayern erlaubt weitere Lockerungen ab dem 17. Juni 2020

Bayern, 16.06.2020 – Nach der Kabinettssitzung am gestrigen Abend, den 15.06.2020, gibt es weitere Lockerungen für Bayern. Diese wurden von Ministerpräsident Dr. Markus Söder sowie Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Staatsminister Dr. Florian Herrmann in einer Pressekonferenz am heutigen Dienstag, 16.06.2020, um 13 Uhr vorgestellt.

(Wortlaut nach Pressekonferenz)

Der Coronavirus ist weiterhin weltweit aktiv oder kommt teilweise zurück, wie in China zu sehen ist. Solange kein Impfstoff existiert ist Vorsicht das einzige Mittel. Ministerpräsident Söder blickt kritisch auf die Grenzöffnungen einzelner EU-Länder. Außerdem wurden für 29 europäische Länder die Reisewarnung aufgehoben.

Aktuell sind in Bayern noch 860 Menschen an Covid-19 erkrankt. In 50 Landkreisen/Städten gibt es seit einer Woche keine weiteren Infektionen.

Änderungen im Überblick

Katastrophenfall

Der Katastrophenfall wird zum Dienstag, 17.06.2020, aufgehoben. Die Koordinierungsstrukturen werden beibehalten.

Die Kontaktbeschränkungen mit 1,5 Meter Abstand, Maskenpflicht und Hygieneregeln bleiben bestehen.

Soziale Kontakte

Hier gilt, es gibt mehr Menschlichkeit im Privaten. So dürfen sich ab Dienstag, den 17.06 2020, maximal 10 Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit sowie im privaten Haushalten treffen.

Schulen, Kitas und Heime

Wie bereits beschlossen, werden alle Kinder ab dem 01.07.2020 wieder in ihre Einrichtungen unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen zurückkehren.

Ab September soll es wieder einen normalen Regelbetrieb, ergänzt mit Hygienekonzept und Serientest (freiwillig) geben.

Für die Digitalisierung des Schulunterrichts stehen noch 1,1 Mrd. zum Abruf bereit. Zudem sollen Lehrern weitere Schulungsangebot zur Verfügung gestellt werden.

Für Alters- und Pflegeheime werden mehr Besucher und erweiterte Besuchszeiten eingerichtet. Die genaue Regelung können die Einrichtungen in individuellen Konzepten mit den entsprechenden Behörden umsetzen dürfen.

Kunst und Kultur

Kulturveranstaltungen werden weiter Stück für Stück mehr erlaubt. So sind ab Montag, 22.06.2020 Veranstaltungen mit fest zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen bis 100 Personen innen und 200 Personen im Freien (zuvor 50 innen und 100 außen) wieder möglich.

Für kleine „private“ fest wie Vereinsfeiern, Betriebsversammlungen und Hochzeiten etc. gelten die 50 (innen) und 100 (außen) Personenregelung soweit sich mögliche Infektionsfälle gut verfolgen lassen können. Weiterhin verboten sind Feste wie z. B. Kirchweih und Co., da hier die Nachvollziehbarkeit der Gäste nicht gewährleistet werden kann.

Großveranstaltungen sind bis 31.08.2020 ja bereits verboten. Hier wird allerdings mit einer Verlängerung gerechnet. Ob Weihnachtsmärkte 2020 stattfinden werden ist allerdings so noch nicht gewährleistet.

Chöre sollen wieder unter hohen Sicherheitsmaßnahmen proben dürfen.

Wirtschaft, Freizeit und Reisen

Im Handel wird die vorgeschriebene Quadratmeterzahl pro Person von 20 auf 10 Quadratmeter reduziert. Personen an der Kasse oder Rezeptionen etc. haben keine Maskenpflicht mehr, wenn eine entsprechende Schutzscheibe gewährleistet ist.

Die Öffnungszeit in der Gastronomie wird auf 23 Uhr verlängert.

Wellnessbereich, Saunen und Hallenbäder dürfen auch wieder öffnen. Ebenso die gemeinschaftlichen Sanitärbereiche auf Campingplätzen.

Ab 22.06.2020 sind auch wieder Gruppenreisen möglich. Mit dem Tragen von Masken dürfen dann auch wieder alle Plätze in Bussen besetzt und gebucht werden.


Corona-Notbremse in Bayern

Bei wöchentlich über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis greifen regionale Pandemiepläne, mit denen eine neue  Virusausbreitung verhindert werden soll. Damit agiert jede Region zielgerichtet.


  • „Corona-Hotline“ der Staatsregierung : 089/122-220 (täglich 8 bis 18 Uhr) – Anlaufstelle für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Corona-Geschehen
  • Corona Information der Stadt Ansbach

Bericht aus der Kabinettsitzung vom 16. Juni 2020



Haftungsausschluss: Diese Veröffentlichung enthält allgemeine Informationen zur Orientierung. Für die Richtigkeit aller Angaben kann keine Gewähr übernommen werden und es können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Stand: 16.06.2020