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Azubis in Ansbach können Nachwuchs-Betriebsräte wählen

Jugend-Wahlen gestartet - 1500 Auszubildende in der Stadt Ansbach

Ansbach, 24. Oktober 2022 – JuniorBetriebsräte gesucht: Azubis und junge Beschäftigte aus Ansbach sollen sich für ihre eigenen Belange einsetzen und bei den laufenden Wahlen zu den Jugend und Auszubildendenvertretungen (JAV) mitmachen. Dazu ruft die Industriegewerkschaft BauenAgrarUmwelt (IG BAU) auf. „Von unbezahlten Überstunden bis hin zu Arbeiten, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben immer wieder klagen Azubis über Missstände. Aber die muss niemand einfach so hinnehmen. Wer eigene Interessenvertreter wählt, kann im Betrieb ein entscheidendes Wort mitreden und sich das nötige Gehör beim Chef verschaffen“, sagt Iris Santoro, Bezirksvorsitzende der IG BAU Mittelfranken.

Insbesondere Azubis aus der Baubranche sollten bei den JAVWahlen, die noch bis Ende November laufen, ihre Stimme abgeben, rät die Gewerkschafterin. „Die BauAusbildung hat zwar einen guten Ruf und liegt in puncto Bezahlung auf den vorderen Plätzen. Doch nach wie vor berichten Azubis, dass sie viele Aufgaben erfüllen müssen, die nicht der Ausbildung dienen. Immer wieder fühlen sie sich als billige Arbeitskräfte missbraucht. Zudem klagen sie über lange Arbeitszeiten durch weit entfernte Baustellen“, moniert Santoro.

Hier sollten die Firmen umdenken und für bessere Konditionen sorgen. Insbesondere für Frauen müsse die Ausbildung auf dem Bau attraktiver werden. Nur so könnten die Arbeitgeber den Fachkräftemangel in der Branche überwinden. Nach Überzeugung der IG BAU profitieren letztlich auch die Unternehmen von engagierten AzubiVertreternDort, wo es einen „JugendBetriebsrat“ gebe, stiegen die Zufriedenheit und die Motivation der Azubis. Damit wachsen dann auch die Chancen, dass Azubis nach der Lehre ihrem Arbeitgeber die Treue halten, so die Gewerkschaft. Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es in Ansbach aktuell rund 1.500 Auszubildende. Eine Interessenvertretung kann wählen, wer in einem Betrieb arbeitet, der mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat hat. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren genauso wie alle, die ihre Berufsausbildung absolvieren. Zur Wahl aufstellen lassen können sich darüber hinaus Beschäftigte unter 25 ohne AuszubildendenStatus.

Alle Infos rund um die Wahl gibt es im Netz unter www.javportal.de. Azubis aus der Bau, Land und Forstwirtschaft sowie aus der Gebäudereinigung, die einen „NachwuchsBetriebsrat“ gründen wollen oder Hilfe bei der Wahl brauchen, finden Rat bei der Jungen BAU unter https://www.instagram.com/jungebau/ oder www.facebook.com/JungeIGBAU.

Info: Industriegewerkschaft BauenAgrarUmwelt