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Ausweisdokumente für Kinder rechtzeitig beantragen

Ansbach, 12. Juni 2024 – Der Kinderreisepass wurde zum Jahreswechsel abgeschafft. Bereits vor dem
1. Januar 2024 ausgestellte Kinderreisepässe können noch bis Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Für eine Auslandsreise kann seitdem ein Reisepass oder ein Personalausweis (je nach Einreisebestimmung des Reiselands) jeweils mit Chip beantragt werden, der statt einem nun sechs Jahre gültig ist. Mit Blick auf die Sommerferien weist die Stadt Ansbach daraufhin, dass die Reisepässe für Kinder ebenso wie die Reisepässe für Erwachsene eine Bearbeitungszeit von sechs Wochen betragen, die Bearbeitungsdauer für den Personalausweis beträgt vier Wochen.

Alle Informationen zur Beantragung der Ausweisdokumente für Kinder finden Interessierte auf der städtischen Homepage unter www.ansbach.de/Kinderreisepass . Termine für das Bürgerbüro können ebenfalls auf der städtischen Homepage vereinbart werden.

Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach