Ansbach: +++ Aktionstag „Radfahrende im Blick“ – Ergebnis +++
Im Monat Mai hat die Bayerische Polizei im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogrammes „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ ein besonderes Augenmerk auf die so genannten „ungeschützten Verkehrsteilnehmer“ und hier insbesondere auf Radfahrer. Schon zu Beginn dieser Schwerpunktaktion stand am Mittwoch, 05.05.2021 ein sogar bundesweiter Aktionstag untere dem Motto „Radfahrende im Blick“, an dem sich auch die Verkehrspolizei Ansbach beteiligt hat. Dabei unterstützten deren Mitarbeiter zum einen die westmittelfränkischen Polizeiinspektionen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Zwischen 06:00 Uhr morgens und Mitternacht wurden an insgesamt 23 Kontrollstellen an neuralgischen Orten in den Landkreisen Ansbach, Neustadt/A.-Bad Windsheim und Weißenburg-Gunzenhausen sowie der Stadt Ansbach Radfahrende, aber auch Fußgänger und Fahrer von so genannten „Pedelecs“ und „E- ikes“ sowie Elektrokleinstfahrzeugen angehalten. Dabei ging es den Ordnungshütern nur sekundär um die Sanktion von Verkehrsverstößen sondern primär um die Prävention.
Die Verkehrsteilnehmer wurden in den einzelnen Gesprächen beispielsweise darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, von anderen bei schlechter Witterung oder Dunkelheit erkannt zu werden, indem vorhandene Beleuchtung am Fahrzeug genutzt oder auffällige Kleidung getragen wird. Oder die Empfehlung an Fahrradfahrer, einen Sturzhelm zu tragen, auch wenn es noch keine Vorschrift ist, weil dieser bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen minimieren kann.
Aber auch der an Fußgänger gerichtete Apell, sich bei der Fortbewegung nicht durch die Bedienung des Handys ablenken zu lassen und den Fokus vielmehr auf den Verkehr zu richten.
Darüber hinaus wurde der Aktionstag seitens der Verkehrspolizei Ansbach durch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Technischen Verkehrsüberwachung“ begleitet. Diese führten nach vorheriger Abstimmung mit den örtlichen Inspektionen am Mittwoch acht Geschwindigkeitsmessungen an potenziellen Gefahrstellen für Fußgänger und Radfahrer durch.
In insgesamt rund vierzig Stunden Messzeit passierten etwa 4.500 Fahrzeuge die Messstellen. Davon gaben 132 Fahrzeugführer Anlass zur Beanstandung, weil sie sich inner- oder außerorts nicht an die maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gehalten haben, was einer Ahndungsquote von 2,92 Prozent entspricht. 123 erwartet nun ein Verwarnungsgeld, neun eine Bußgeldanzeige mit Punkten in der Verkehrssünderkartei sowie einen ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats, weil er mit 88 km/h statt der maximal zulässigen 50 km/h durch einen Ort brauste.