Anzeige

Änderung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – Änderungen für Geimpfte und Genesene, Öffnung der Außengastronomie und der touristischen Angebote ab einer Inzidenz > 100,

Mit der Änderung gilt:

  • vollständig geimpfte Personen und Genese werden ab 6. Mai 2021 den Personen mit negativem Testergebnis gleichgestellt
  • ab 10. Mai 2021 werden alle körpernahen Dienstleistungen bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 den Friseuren und Fußpflegern gleichgestellt
  • ab 10. Mai werden Hundeschulen bei einer stabilen Inzidenz unter 165 zugelassen.

Weitere Öffnungsschritte wurden in der vorliegenden Änderung noch nicht beschlossen. Wir rechnen daher mit weiteren Verlautbarungen in den nächsten Tagen.

Nachdem heute die inzidenzabhängigen Maßnahmen für den Einzelhandel unter 150 in Kraft getreten sind, fällt der Inzidenzwert weiter. Heute lag der Wert bei 62,2. Sollte sich der Trend fortsetzen, werden Sie über das Inkrafttreten der Regelungen für eine Inzidenz unter 100 informieren.

Quelle und Foto: Stadt Ansbach