Abkochanordnung in Teilen des Versorgungsgebiets der Reckenberg-Gruppe
- Aufgrund einer temporären Veränderung der Wasserqualität hat das Gesundheitsamt Ansbach für Teile des Landkreises Ansbach angeordnet, das Leitungswasser abzukochen. Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von der Reckenberg-Gruppe (RBG) über Wassermungenau versorgt werden. In diesen Versorgungsbereichen muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.
- Stadtwerke Windsbach
- Stadtwerke Heilsbronn
- Stadtwerke Ansbach
- Bauhof Sachsen
- KMU Bechhofen
- Goldbühl
- Gemeinde Weihenzell
- Arberg
- Bechhofen
- Burgoberbach
- Dietenhofen
- Heilsbronn
- Lichtenau
- Merkendorf
- Mitteleschenbach
- Ornbau
- Petersaurach
- Weidenbach
- Windsbach
- Wolframs-Eschenbach
Durch die Starkregenereignisse in der vergangenen Woche kam es zur Überflutung von einzelnen Brunnen der Reckenberg-Gruppe im Bereich von Windsbach. Bei den Beprobungen wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E. coli) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.
Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes Leitungswasser nur abgekocht trinken. Das Gesundheitsamt Ansbach empfiehlt, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen. Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.