Fotowettbewerb zur Skulpturenmeile „Musik aus Bronze“
Zum Abschluss der diesjährigen Skulpturenmeile „Musik aus Bronze“ wird ein Fotowettbewerb veranstaltet, bei dem Fotos mit und von den Kunstwerken von Antje Tesche-Mentzen eingereicht werden können. Der erste Platz ist dabei mit 500 € Preisgeld dotiert, das von der Künstlerin zur Verfügung gestellt wird.
Die Stadt Ansbach spendet außerdem noch einen Geschenkkorb mit Ansbach-Spezialitäten und eine private Genusstour für 10 Personen. Jeder Teilnehmer kann bis zum 12. Oktober maximal 3 selbst aufgenommene Fotos per Post an das Amt für Kultur und Tourismus oder per E-Mail (max. 10 MB pro Mail) an fotowettbewerb@ansbach.de einreichen.
Wichtig ist, dass das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben beigefügt ist. Das Anmeldeformular kann auf der Internetseite www.ansbach.de unter der Rubrik „Skulpturenmeile“ heruntergeladen werden und liegt außerdem im Amt für Kultur und Tourismus aus.
Eine Jury, die sich aus fachkundigen Vertretern der Fotografie, der Kunst und den Medien zusammensetzt, wählt die Preisträger aus. Die Preisverleihung findet voraussichtlich am Montag, den 11. November in der gotischen Halle im Stadthaus statt.
Anmeldeformular und Teilnahmebedingungen
1. Die Stadt Ansbach organisiert einen Fotowettbewerb zur Skulpturenmeile 2019 mit dem Titel „Musik aus Bronze“. Thema des Wettbewerbs sind die Skulpturen der diesjährigen Skulpturenmeile.
2. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
3. Bis zu 3 selbst aufgenommene Fotos, an denen der Teilnehmer die uneingeschränkten Urheber- und Nutzungsrechte besitzt, können bis zum 12. Oktober eingereicht werden. Eine Teilnahme ist per Post an Amt für Kultur und Tourismus, Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 91522 Ansbach (Format: 20 x 30 cm) oder Digital möglich (fotowettbewerb@ansbach.de). Das Anmeldeformular muss unterschrieben beigefügt werden.
4. Jeder Abzug, der per Post eingereicht wird, muss auf der Rückseite mit einem Etikett versehen werden, auf dem der Titel des Bildes und der Name des Fotografen steht.
Bei digital eingereichten Bewerbungen müssen die Dokumente den Titel des Bildes und den Namen des Fotografen tragen. Außerdem muss beachtet werden, dass pro E-Mail die Datenmenge von 10 MB nicht überschritten werden darf.
5. Die Fotos werden in einer Ausstellung im November in der gotischen Halle des Stadthauses präsentiert. Die Vernissage und Preisverleihung finden am Montag, den 11. November um 17:30 Uhr im Stadthaus statt.
6. Die Endauswahl der Siegermotive wird durch eine Jury vorgenommen. Die Jury, die sich aus fachkundigen Vertretern der Fotografie, der Kunst und den Medien zusammensetzt, stützt sich in ihrer Auswahl auf folgende Kriterien: Qualität der Aufnahme, visuelle Aussagekraft, Technik und Berücksichtigung des Themas.
7. Die Preisträger werden schriftlich per E-Mail oder per Post benachrichtigt.
8. Die Preise: 1. Preis: 500 €. 2. Preis: private Genusstour für 10 Personen. 3. Preis: Geschenkkorb mit Ansbach-Spezialitäten
9. Die Gewinner autorisieren die Stadt Ansbach im Voraus, die Fotografien frei verwenden zu dürfen und ihre Namen im Internet (www.ansbach.de) und auf sozialen Netzwerken publizieren zu dürfen. Außerdem dürfen die Namen und Fotografien bei allen Werbeveranstaltungen verwendet werden, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Wettbewerb stehen oder aber mit anderen Veranstaltungen, ohne dass diese Publikation oder Verwendung andere Rechte als die des gewonnenen Preises geltend machen kann.
10. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt konform zur geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für die Teilnahme am Fotowettbewerb werden folgende personenbezogene Daten benötigt: Vor- und Zuname, Straße, PLZ sowie eine E-Mail-Adresse und / oder Telefonnummer. Diese Daten werden für die Ermittlung eines Gewinners benötigt. Die Daten werden im Amt für Kultur und Tourismus verarbeitet und nach der Gewinnübergabe gelöscht.
11. Die Teilnehmenden versichern mit ihrer Teilnahme, dass ihnen alle bestehenden Verwertungs- und Nutzungsrechte der eingereichten Fotografien zustehen und sie allein dazu berechtigt sind, über die urheberrechtlichen Verwertungsrechte zu verfügen. Sie versichern gleichzeitig, dass keine Rechte Dritter entgegenstehen und sie die Stadt Ansbach von jeglichen Schadenersatzansprüchen freistellen, die sie aufgrund von Verletzungen von Urheber- oder sonstigen Rechten zu verantworten hat.
12. Die Teilnahme an diesem Wettbewerb schließt das vollständige Einverständnis mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen ein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Anmeldeunterlagen bis zum 12. Oktober 2019 zurück an:
Amt für Kultur und Tourismus, Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 91522 Ansbach oder fotowettbewerb@ansbach.de
Quelle: Stadt Ansbach