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Ansbach: +++ Staatsanwaltschaft Ansbach erhebt Anklage wegen Verdachts eines räuberischen Diebstahls in einem Wohnhaus im westlichen Landkreis Ansbach +++

Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines räuberischen Diebstahls am westlichen Rand des Landkreises Ansbach, bei dem das Opfer mit einem Hammer verletzt wurde, Anklage gegen einen 23 Jahre alten Mann und eine 26 Jahre alte Frau zum Landgericht Ansbach erhoben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die Angeschuldigte am 9. Februar 2024 gemeinsam mit einem 70 Jahre alten Rentner dessen Wohnhaus in einem Ort am westlichen Rand des Landkreises Ansbach betrat. Unter einem Vorwand veranlasste sie den Bewohner, in den Keller zu gehen, worauf sie dem Angeschuldigten im Erdgeschoss ein Fenster öffnete und diesem so Zutritt in das Haus verschaffte.

Mit einem mitgebrachten Hammer schlug der Angeschuldigte eine Zimmertüre auf und versuchte sodann einen in die Wand eingelassenen Tresor aus der Wand zu schlagen. Als der Bewohner aus dem Keller zurückkam, veranlasste ihn die Angeschuldigte unter einem neuen Vorwand, die Toilettenspülung zu überprüfen. Weil der Bewohner die aufgebrochene Zimmertüre bemerkte und in den Raum mit dem Tresor gehen wollte, schubste ihn die Angeschuldigte zu Boden, worauf ihm der Angeschuldigte mit seinem Hammer auf den Kopf schlug, um sich im Besitz der Diebesbeute zu halten. Der Geschädigte zog sich eine Kopfplatzwunde zu und leidet bis heute unter der Tat. Die Angeschuldigten flüchteten mit der Beute – einem Mobiltelefon und einer EC-Karte –, jedoch ohne den Tresor.

Nach intensiven und erfolgreichen Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach konnten insbesondere aufgrund der Spurenlage am Tatort und der ausgewerteten Telekommunikationsdaten gegen die Angeschuldigten Haftbefehle erwirkt und am 17. April 2024 vollzogen werden. Die Angeschuldigten, die bislang zu den Tatvorwürfen schweigen, befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Nachdem nicht sicher feststeht, ob die Angeschuldigte den Schlag ihres Mittäters billigte, legt die Staatsanwaltschaft dem Mittäter neben schwerem räuberischem Diebstahl zusätzlich gefährliche Körperverletzung zur Last. Die Große Strafkammer des Landgerichts Ansbach hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet,

Quelle: Staats