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Aurach: +++ Verstoß gegen Waffengesetz +++

Bei einer Verkehrskontrolle am Autohof am 04.05.2022, gegen Mitternacht wurde im Fahrzeug eines 52-jährigen ein griffbereites Reizgasspray im Fahrzeug festgestellt. Da dies nach dem Waffengesetz nicht zulässig ist wurde es sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen