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ANregiomed-Kliniken setzen weiter auf Corona-Sicherheitsmaßnahmen + Besucher benötigen ab dem 1. September den „digitalen Impfnachweis“ – Vorlage auch in Papierform möglich

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland steigt weiter an. Der Zutritt zu allen Einrichtungen des ANregiomed-Verbunds ist für Besucher deshalb auch weiterhin nur bei Vorlage eines negativen Testergebnisses gestattet. Die Regelung gilt auch für Patienten, die zur ambulanten Behandlung in eine der ANregiomed-Kliniken kommen, bei stationärer Aufnahme erfolgt ein Test in der Klinik. Ausnahmen gibt es für Personen, die eine vollständige Immunisierung oder eine durchgemachte Infektion mit dem „digitalen Impfnachweis“ belegen können.

Das Zertifikat, auf dem ein individuell für jeden Patienten personalisierter QR-Code abgebildet ist, erhält man seit Mitte Juni bei Impfungen im Impfzentrum oder in der Arztpraxis auch in Papierform. Ist die Impfung vorher erfolgt oder liegt das Zertifikat aus einem anderen Grund nicht vor, kann das Papier mit dem notwendigen QR-Code gegen Vorlage des „gelben Impfbuchs“ kostenlos in jeder Apotheke ausgestellt werden. Auch „Genesene“, die bereits einmal geimpft sind, erhalten dort den Nachweis. Das Dokument
trägt die Überschrift „EU-COVID-19 Impfzertifkat“. Es kann in verschiedene Smartphone-Apps (z. B. CovPass- oder Corona-Warn-App) eingelesen werden.

„Maßgeblich für den Zutritt zu unseren Einrichtungen ist die Vorlage des QR-Codes“, erklärt Dr. Gerhard M. Sontheimer. Dieser kann bei der Einlasskontrolle via App auf dem Mobilgerät, aber auch direkt vom ausgedruckten Zertifikat eingelesen werden. „Der Besitz eines Smartphones ist nicht erforderlich“, so der ANregiomed-Vorstand. Die Vorlage des gelben Impfausweises oder anderer Ersatzdokumente wird bei ANregiomed ab dem 1. September 2021 nicht mehr akzeptiert, da die Erfassung der Nachweise dann grundsätzlich über die so genannte „CovPass Check-App“ des Robert-Koch-Instituts erfolgt. Die Einlasskontrolle wird durch dieses Vorgehen wesentlich erleichtert, weil individuelle Faktoren zum Impfstatus, wie die Einhaltung aller notwendigen Impftermine und der Ablauf der 14-tägigen Frist bis zum Wirkungseintritt, nicht mehr überprüft werden müssen. Diese Informationen sind bereits vollständig im QR-Code hinterlegt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Zertifikat als gültig angezeigt. Am Eingang muss nur noch abgeglichen werden, ob der angezeigte Name mit dem im vorgelegten Ausweisdokument übereinstimmt.

Quelle und Foto: ANregiomed