Weihnachtliches Dinkelsbühl: Das Ziel „Stärkung des Einzelhandels“ noch mehr in den Fokus rücken
Konsens bei Stadtverwaltung, Fieranten, Gastronomie, Einzelhandel und Polizei über Änderungen
Dinkelsbühl, 02.12.2020 – 19 Buden verteilt in der Altstadt Dinkelsbühls laden täglich in den Adventswochen unter dem Motto „Weihnachtliches Dinkelsbühl“ mit Kulinarischem und Handwerklichem in die Innenstadt ein.
„Mit dieser Konzeption schaffen wir einen Anreiz zum Einkaufen in den Geschäften in der Innenstadt“, bekräftigt Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer die Intension der Konzeption „Stärkung des Einzelhandels“. Die Erfahrungen der ersten Tage des „Weihnachtlichen Dinkelsbühls“ liegen nun vor und auf Basis dessen haben sich Stadtverwaltung, Fieranten, Gastronomie, Einzelhandel und Polizei zusammengesetzt und einen Maßnahmenkatalog abgestimmt, welcher das Ziel „Stärkung des Einzelhandels“ noch mehr in den Fokus rückt. „Es gab keinen Punkt, über den wir diskutiert haben. Die Maßnahmen werden von allen mitgetragen“, so Dr. Hammer.
Bis 18 Uhr geöffnet
Ab kommenden Donnerstag, 3.12.20 wird es beim Format „Weihnachtliches Dinkelsbühl“ deshalb einige Änderungen geben: Die Buden haben anstatt 20 Uhr täglich nur noch bis 18 Uhr (auch am Samstag, 5.12.20 zur Langen Einkaufsnacht mit Geschäftsöffnung bis 22 Uhr) geöffnet. „Danach ist Alkohol auch nicht über Umwege möglich, denn nach 18 Uhr wird es auch keinen Abverkauf von Alkohol aus den Gastronomiebetrieben heraus geben“, so Dr. Hammer. Der Ausschank von branntweinhaltigen Getränken bzw. Getränke, die mehr Alkoholgehalt als Glühwein haben, sind beim „Weihnachtlichen Dinkelsbühl“ verboten. An alle Budenbetreiber wird der Appell gerichtet, dass zumindest an den Wochenenden alle Buden einheitlich ab 13.00 Uhr geöffnet haben. Die Rückgabe soll vom Getränkekauf getrennt organisiert werden, zählt Dr. Hammer einen weiteren Punkt aus dem Maßnahmenkatalog auf.
Verkehrsanordnungen
Die Straße „Weinmarkt“ wird samstags und sonntags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr für PKWs gesperrt („Anlieger frei“ für Abholung Essen in Gastronomie). Am 5. Dezember, der langen Einkaufsnacht, gilt ein einseitiges Halteverbot auf Teilen der Segringer Straße. An den Haupttagen Samstag und Sonntag wird mittels Schilder zum Tragen von Masken auch abseits der Buden und zum Einhalten der Abstände hingewiesen.
Kein Verweilen ermöglichen
Heizpilze, Stämme, Dekorationskutschen oder andere Utensilien werden so unpassierbar gemacht bzw. entfernt, so dass keinerlei Anreize zum Verweilen mehr vorhanden sind.
Jeder Betrieb bzw. jede Bude mit Essen oder Trinken muss an den Wochenenden jemanden – erkennbar mit Warnwesten – haben, der die Einhaltung der Abstände kontrolliert.
Polizeipräsenz
Die Polizei ist täglich von 16.00 bis 18.00 Uhr mit einer Fußstreife präsent. „Wir werden mit Maß und Ziel ahnden“, äußert sich stellvertretender Polizeiinspektionsleiter Daniel Rotter und führt aus, dass zwar zunächst immer die Lösung im Gespräch gesucht wird, dass aber Sanktionen wie Platzverweise bis hin zum Aussprechen von Ordnungswidrigkeiten folgen können.
Ergänzt wird die Polizeipräsenz von einem privaten Sicherheitsdienst, der vom Ordnungsamt organisiert wird. Er ist freitags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Samstag sowie Sonntag von 14.00 bis 18.00 Uhr vor Ort. Die Kosten hierfür teilen sich Stadt Dinkelsbühl und das Citymarketing.
Zum Einkauf in die Stadt und nicht online
„Die Grundidee war und ist es, eine entspannte Einkaufsatmosphäre zu schaffen“, lobt Citymanagerin Antje Krumbholz das Engagement der Stadt mit der Konzeption „Weihnachtliches Dinkelsbühl“. „Wir möchten, dass die Einkäufe nicht online getätigt werden, sondern dass die Menschen in die Geschäfte kommen.“ Die Geschäfte sind bis 18 Uhr geöffnet und somit ist „eine Begrenzung der Budenöffnung bis 18 Uhr genau richtig“.
Quelle: Stadt Dinkelsbühl