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Weitere Lockerungen im Rahmen des Stufenkonzeptes am Landratsamt Ansbach

Ansbach, 12.06.2020 – Im Zuge rückgängiger Infektionszahlen geht das Landratsamt Ansbach einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Ab Montag, 15. Juni 2020, treten weitere Lockerungen in Kraft mit dem Ziel, allen Besucherinnen und Besuchern den größtmöglichen Service in dieser schwierigen Zeit anzubieten.

Kundinnen und Kunden der Kfz-Zulassung des Landkreises Ansbach wird es freuen, dass eine persönliche Vorsprache ab kommenden Montag wieder ohne vorherige Anmeldung möglich ist. Für mehr Service sind die gezogenen Wartenummern künftig auch online einsehbar, wodurch die jeweilige individuelle, voraussichtliche Wartezeit bis zum Aufrufen ortsunabhängig abrufbar ist. Bitte beachten Sie, dass dieser Service allein für die Hauptstelle der Kfz-Zulassung am Standort in Ansbach angeboten werden kann. Weiterhin werden die Öffnungszeiten in der Hauptstelle in Ansbach bis auf weiteres ausgeweitet. So ist die Kfz-Zulassungsstelle in Ansbach zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten künftig auch am Mittwochnachmittag geöffnet.

Persönliche Vorsprachen sind in der Zulassungsstelle am Standort Ansbach ohne vorherige Terminvergabe möglich. In den Außenstellen der Zulassungsstelle in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg o.d.T. bittet die Zulassungsstelle weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Die Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis gebeten, dass es aufgrund des erwarteten Kundenaufkommens dennoch zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Bitte beachten Sie, dass Besucherinnen und Besucher beim Betreten der Dienstgebäude geltende Hygiene- und Abstandsregeln beachten müssen. Das Tragen eines geeigneten Mund-Nase-Schutzes ist obligatorisch, ebenso wie das Hinterlegen der persönlichen Daten mittels Fragebogen, um nach einem Erkrankungsfall Infektionsketten schnell nachvollziehen zu können. Zur Reduzierung des gegenseitigen Kundenkontakts auf ein Minimum werden Besucherinnen und Besucher durch ein Wegeleitsystem unterstützt. Hierbei wurden Ein- und Ausgang getrennt. Die Ausschilderung und angebrachte Markierungen bitten wir unbedingt einzuhalten.

Quelle: Landratsamt Ansbach