Übergangsregelung für die Fußgängerzone
Ansbach, 16.04.2020 – Da aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche Geschäfte in der Innenstadt nicht öffnen dürfen, wird die Einhaltung der Lieferzeiten in der Fußgängerzone angepasst. „Wir möchten Geschäftsinhabern, die derzeit ihr Geschäft über Onlinehandel führen, ermöglichen auch außerhalb der Lieferzeiten ihr Geschäft für das Be- und Entladen anfahren zu können“, erklärt Bürgermeister Thomas Deffner. Ein Parken vor den Geschäften ist nicht vorgesehen, die Beschilderung wird aufgrund der Kurzfristigkeit nicht geändert.
Die Aussetzung der bestehenden Regelung soll vom 17. April bis zum 26. April 2020 gelten, da ab dem 27. April laut Ministerpräsident Dr. Markus Söder die Lockerungen für den Einzelhandel greifen sollen.
Quelle: Stadt Ansbach