PFC-Gutachten: keine inhaltliche Stellungnahme der US-Armee innerhalb der Frist
Ansbach, 27.02.2020 – Wie bereits mitgeteilt, wird derzeit Zugänglichmachung des PFC-Gutachtens für die Bevölkerung nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) geprüft, da dies nach Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde die erfolgversprechendste Variante zur Bearbeitung der entsprechenden Anträge darstellt. Für eine Herausgabe des Gutachtens nach dem BayUIG sind mittlerweile sieben Anträge bei der Stadt eingegangen.
„Das Verfahren nach dem BayUIG sieht vor, zunächst die betroffenen Stellen, wie die US-Armee oder den Ersteller des Gutachtens, anzuhören und ihnen Gelegenheit zu geben, eventuell einer Herausgabe entgegenstehende Gründe darzulegen“, führt Rechtsreferent Udo Kleinlein aus.
In einem heute bei der Stadt eingegangenen Schreiben verweist nun die US-Armee zunächst darauf, dass die US-Streitkräfte nicht den Bestimmungen des BayUIG unterliegen würden, sondern sich nach den Vorgaben des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zu richten hätten. Das dort vorgesehene Verfahren wäre aber dem Vorgehen nach BayUIG ähnlich, vor Preisgabe sicherheits- und verteidigungsrelevanter Informationen wäre den betroffenen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Für diese Stellungnahme benötigt die US-Armee nach eigenen Angaben bis zu zwei Monaten ab dem 27.02.2020.
Oberbürgermeisterin Carda Seidel zeigt sich überrascht von der langen Dauer, die nun seitens der US-Armee erforderlich sein soll, um eine Entscheidung über die Herausgabe des Gutachtens herbeizuführen. Ein solch langes Zuwarten sehen Oberbürgermeisterin und Verwaltung als völlig inakzeptabel, zumal die entsprechende Herausgabe nun schon seit einem Monat bekannt ist.
Allerdings sieht auch das BayUIG eine Fristverlängerung um einen Monat vor, die zu gewähren ist, wenn es sich um umfangreiche und komplexe Umweltinformationen handelt. Dies ist bei dem über 500-seitigen PFC-Gutachten nach Ansicht der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, der Regierung von Mittelfranken, eindeutig der Fall, weshalb die Stadt Ansbach die Anhörungsfrist nun bis zum 31.03.2020 verlängern wird. Bis dahin soll mit Hilfe der Rechtsaufsichtsbehörde auch eine Klärung der Frage des anwendbaren Rechts herbeigeführt werden.
Antwort auf das Schreiben an die Bundeskanzlerin liegt vor
Von Seiten der Bundeskanzlerin wurde in einem Antwortschreiben daraufhin gewiesen, dass das Gutachten nun vorliege und nun die Fachbehörden tätig werden müssten. Weitere Unterstützung von dieser Seite ist also nicht zu erwarten.
Maßnahmen zur Grundwassersicherung auf dem Kasernengelände
Zur Festlegung der vordringlichen Grundwassersicherungsmaßnahmen, die auf dem Kasernengelände an der westlichen Standortgrenze eingerichtet werden sollen, sind derzeit Stellungnahmen zweier Fachbehörden in Bearbeitung. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird die Stadt bzgl. des weiteren Vorgehens umgehend an die BImA herantreten.
Grundwasser außerhalb des Kasernengeländes wird untersucht
In der nächsten Woche werden im Außenbereich der Kaserne in Katterbach westlich des US-Geländes drei Grundwassermessstellen eingerichtet. Diese Messstellen sollen zum einen Erkenntnisse über die Fließrichtung des Grundwassers und zum anderen entsprechende Werte über eine mögliche PFC-Belastung bringen. Diese Erkenntnisse sind zur Planung weiterer Maßnahmen erforderlich. Die Stadt Ansbach rechnet mit ersten Messergebnissen bis Ende dieses Monats, wenn die Wetterverhältnisse einen zügigen Baufortschritt erlauben.
Quelle: Stadt Ansbach