7-Tage-Inzidenz steigt im Ansbacher Landkreis auf 61,22 – Stand 26.10.2020
Landkreis Ansbach, 26.10.2020 – Auch im Landkreis Ansbach gilt die Corona-Stufe „rot“. Seit dem 26. Oktober 2020 überschreitet der Landkreis Ansbach laut Bayerischem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit 61,22 die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 50 pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage.
Entsprechend der bayerischen Corona-Strategie gelten ab Dienstag, 27. Oktober 2020 die Vorgaben des Paragraphen 25 Satz 2 der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV). Diese beinhaltet u.a.: Die Beschränkung privater Feiern sowie von Kontakten im öffentlichen und von Zusammenkünften im privaten Raum auf zwei Haushalte oder maximal fünf Personen. Von 22 bis 6 Uhr gelten in Gaststätten die Sperrstunde sowie ein Alkoholabgabeverbot an Tankstellen, durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste. Zusätzlich zu den bereits geltenden Regelungen besteht auch für Grundschüler Maskenpflicht am Platz (bisher: gilt bereits für alle Schüler weiterführender Schulen und Studierende an Hochschulen). Wie bisher besteht eine Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden und auch für alle Begegnungsorte des Arbeitsplatzes, z.B. Fahrstühlen, Fluren und Kantinen. Darüber hinaus empfiehlt das Landratsamt Ansbach weiterhin eindringlich auch an Plätzen, für die keine direkte Pflicht zum Tragen einer Maske besteht, z.B. für Passanten ohne Kaufabsicht auf Märkten, eine Maske zu tragen, um sich und andere zu schützen.
Landrat Dr. Ludwig appelliert an die Menschen im Landkreis Ansbach: „Nur gemeinsam werden wir eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern können. Jeder einzelne kann seinen Teil dazu beitragen, dass die Einschränkungen baldmöglichst wieder gelockert werden können. Bitte achten Sie auf sich und auf andere. Passen Sie Ihr Verhalten an und halten Sie sich an die Vorgaben.“
Für das Inkrafttreten der rechtlichen Vorgaben ist die Bekanntgabe des Landkreises Ansbach auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (https://www.stmgp.bayern.de) als einer der Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 maßgeblich. Wird der Landkreis Ansbach hier genannt, treten die Vorgaben des § 25 Satz 2 der 7. BayIfSMV ab dem nächsten Tag automatisch in Kraft, ohne dass es einer weiteren Umsetzung durch das Landratsamt Ansbach bedarf. Informationen zu weiterführenden Fragen finden Sie unter www.landkreis-ansbach.de/Corona.
Quelle: Landratsamt Ansbach