Zutritt für Besucherinnen und Besucher zum Landratsamt Ansbach auch mit luca-App möglich
Das Landratsamt Ansbach mit seinen Außenstellen nutzt seit dem 3. Mai 2021 die luca-App zur Kontaktnachverfolgung in der Corona-Pandemie. Besucherinnen und Besucher, die die App auf ihrem Smartphone installiert und sich registriert haben, scannen bei Ankunft am Platz des jeweiligen Sachbearbeiters einen QR-Code. Hiermit sind sie als Besucher registriert. Beim Verlassen des jeweiligen Gebäudes checkt sich der Besucher dann selbst in der luca-App wieder aus. Beginn und Ende des Termins werden somit erfasst.
Die Daten werden verschlüsselt auf deutschen Servern gespeichert und nach spätestens 30 Tagen gelöscht. Mitarbeiter des Landratsamtes haben zu keiner Zeit Zugriff auf persönliche Daten der Besucher.
Im Infektionsfall kann der App-Nutzer seine Historie mit dem zuständigen Gesundheitsamt teilen, insofern dieses die luca-App nutzt. Im Gesundheitsamt für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach ist dies der Fall. Das Landratsamt Ansbach wird vom Gesundheitsamt informiert und gebeten die relevanten Check-Ins im luca-System freizugeben. Ist dies geschehen, so kann ausschließlich das Gesundheitsamt die Daten entschlüsseln und Kontaktpersonen informieren. Die Kontaktnachverfolgung vereinfacht und beschleunigt sich hierdurch enorm.
„Im Kampf gegen die Corona-Pandemie müssen wir alle verfügbaren Werkzeuge für eine schnelle Kontaktnachverfolgung zum Einsatz bringen. Die luca-App vereinfacht diese in hohem Maße. Das Landratsamt Ansbach mit seinen Außenstellen geht mit gutem Beispiel voran“, betont Landrat Dr. Jürgen Ludwig.
Für Personen, die die Luca-App nicht installiert haben, besteht weiterhin die Möglichkeit vor Ort ein Kontaktformular auszufüllen, die Nutzung der App ist freiwillig. Es wird aber zur Nutzung aufgerufen, da hiermit eine schnelle, kontaktlose und datenschutzkonforme Kontaktnachverfolgung ermöglicht wird.
Die App ist für Nutzerinnen und Nutzer kostenlos und kann sowohl im Google Play Store als auch im Apple App Store heruntergeladen werden.
Unabhängig von der erleichterten Kontaktnachverfolgung wird mit Blick auf das aktuelle Pandemiegeschehen weiterhin darum gebeten nur zwingende persönliche Termine mit vorheriger Terminvereinbarung im Landratsamt Ansbach und seinen Außenstellen wahrzunehmen.
Quelle: Landratsamt Ansbach