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Weiterhin gemeinsamer Dienstplan für die Notärzte in Bad Windsheim und Uffenheim

Ansbach, 12. April 2024 – Für die Notarztstandorte Bad Windsheim und Uffenheim bleibt es bis auf Weiteres bei einem gemeinsamen Dienstplan. Das hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Ansbach (ZRF) beschlossen.

Dem Zweckverband gehören die Landkreise Ansbach und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim sowie die Stadt Ansbach an. Vorsitzender ist Landrat Dr. Jürgen Ludwig.

Der gemeinsame Dienstplan war von Juli 2022 bis Juni 2023 in einem vom ZRF veranlassten Modellversuch erprobt worden. Grundlage für die Entscheidung, den gemeinsamen Dienstplan fortzuführen, waren nun die Auswertung und Analyse einer Begutachtung durch das Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM). Der ZRF kam zur Erkenntnis, dass die grundsätzliche Verfügbarkeit eines Notarztes in den Bereichen Bad Windsheim/Uffenheim verbessert werden konnte. Es wird erwartet, dass eine nahezu durchgehende Besetzung künftig gewährleistet werden kann. Die Eintreffzeiten des Notarztes haben sich geringfügig verlängert. Dies bewegt sich jedoch im vertretbaren Rahmen. Die Strukturvorgaben im Notarztdienst werden unter Einbeziehung umliegender Notarztstandorte und Rettungshubschrauber planerisch erreicht. Sie besagen, dass die Einsatzorte in der Regel innerhalb einer planerischen Fahrzeit von maximal 15 Minuten, in Ausnahmefällen zugunsten bisheriger Standortstrukturen in höchstens 20 Minuten erreicht werden sollen, sofern hiervon keine einsatzstärkeren Regionen betroffen sind.

„Wir sind froh, dass der angestoßene Modellversucht des gemeinsamen Dienstplanes in Uffenheim und Bad Windsheim über die zurückliegenden Monate eine deutliche positive Wirkung entfaltet hat“, lautet das Fazit der Landräte Dr. Jürgen Ludwig und Helmut Weiß. „Zwischenzeitlich können in den Notarztgebieten nahezu alle Dienste besetzt werden, diese zuverlässige Versorgung bedeutet für beide Standorte und Gebiete damit eine Verbesserung der Notarztsituation. Zudem kann mit der Fortführung des gemeinsamen Dienstplanes sowohl der Standort Uffenheim als auch Bad Windsheim erhalten werden, was mir in dieser Sache stets ein Anliegen war“, erklärte Weiß. „Die Entscheidung des Zweckverbandes, dass der gemeinsame Dienstplan nun den Charakter eines Modellversuches verliert und fest etabliert wird, begrüße und unterstütze ich ausdrücklich.“

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach