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Weitere Infizierte in Stadt und Landkreis Ansbach am 18.03.2020 bestätigt

Ansbach, 18.03.2020 – Am späten Abend des 18.03.2020 wurden weitere labordiagnostisch nachgewiesene Fälle am Corona-Virus gemeldet.

Zu den bereits gemeldeten sechs, gibt es 12 weitere Fälle. Zwei davon liegen im direkten Stadtgebiet von Ansbach. Somit breitet sich das Virus auch in Stadt und Landkreis Ansbach breite sich das Virus schnell aus.

Wichtiger denn je gilt: Bitte soweit wie möglich soziale Kontakte vermeiden. Bei Kontakt zu Infizierten und/oder Symptomen bitte die dafür eingerichtete Nummer 116 117 anrufen. Bitte nicht ohne Absprache zum Arzt gehen. Außerdem sollen andere Menschen geschützt werden, indem Reiserückkehrer sich selbst häusliche Quarantäne verordnen.


Pressemeldung des Landratsamtes Ansbach am 18.03.2020 um 23.34 Uhr

Zwölf weitere Corona-Fälle

Es gibt seit heute zwölf weitere labordiagnostisch nachgewiesene Coronavirus-Fälle und damit insgesamt 18 bestätigte Corona-Fälle in Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach. Zwei der mit dem Coronavirus infizierten Personen stammen aus der Stadt Ansbach. Bislang wurden bereits mehr als 100 Kontaktpersonen der Erkrankten durch das Gesundheitsamt für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach getestet. Weitere Kontaktpersonen werden fortlaufend vom Gesundheitsamt ermittelt, informiert und bekommen Termine für die Testung.

Das Landratsamt Ansbach ist auch in der Krise Ansprechpartner und Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Ansbach. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Bürgerinnen und Bürger, wird der Dienstbetrieb des Landratsamtes Ansbach mit seinen Außenstellen eingeschränkt. Die Kontaktaufnahme von Bürgerinnen und Bürgern kann grundsätzlich nur schriftlich, telefonisch oder per Mail erfolgen. Nur in Fällen, in denen eine persönliche Vorsprache zwingend ist, kann ein Termin vereinbart werden. „Ziel dieser Maßnahme ist es, für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin uneingeschränkt handlungsfähig zu bleiben. Wir bitten um Verständnis und Ihre Unterstützung. Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. Der Schutz der Bevölkerung und damit auch der Mitarbeiter hat oberste Priorität. Auf der Internetseite des Landkreises Ansbach steht ein breites Informationsangebot zur Verfügung. Zudem können viele Anliegen auch telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg erledigt werden“, betont Landrat Dr. Ludwig. Für alle allgemeinen Anliegen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer ‪0981-468 0‬ oder per E-Mail an poststelle@landratsamt-ansbach.de. Falls Sie die Dienste der Zulassung benötigen, bitten wir Sie sich an die ‪0981-468 9999‬ oder per E-Mail an zulassung@landratsamt-ansbach.de zu wenden.

Vom 18. bis 30. März müssen Ladengeschäfte aller Art vorerst geschlossen bleiben. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Reinigungen und der Online-Handel. Um dem durch die Verbreitung des Corona-Virus bedingten erhöhten Versorgungsbedürfnis nachzukommen und die Situation für die Bevölkerung zu entspannen, wurden für diese Fälle der Versorgung mit existenziellen Gütern die Öffnungszeiten ausgeweitet – eine Öffnung ist künftig werktags von 6 bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr möglich.

„Die Händler können ihre Kunden weiterhin auch telefonisch oder per E-Mail beraten und z.B. per Lieferservice beliefern. Digitale Warenpräsentationen z.B. über soziale Medien oder WhatsApp können stärker genutzt werden. Dies ermöglicht trotz der schwierigen Zeiten Kundenbindungen zu halten. Durch Nutzung dieser Serviceangebote können die Bürgerinnen und Bürger entscheidend dazu beitragen, die Händlerstruktur vor Ort zu erhalten“, so Christan Diroll, Abteilungsleiter für Sicherheit und Ordnung im Landratsamt. Bei der Warenzustellung kann von Händlern auf Kurier- oder Postdienste zurückgegriffen werden. Um dennoch entstehende finanzielle Ausfälle aufzufangen und zu kompensieren, gibt es umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen wie etwa die wirtschaftliche Soforthilfe für gefährdete Betriebe. Die Regierung von Mittelfranken hat für Fragen eine Hotline eingerichtet: ‪0981-53 1320‬ bzw. stellt weitere Informationen und Antragsformulare unter www.regierung.mittelfranken.bayern.de bereit.