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Verhaltensregeln und Technik gegen Einbruch: +++ Einbruchschutz in Mehrfamilienhäusern und Mietwohnungen +++

Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit vielen, Ihnen vielleicht sogar unbekannten, weiteren Mietparteien? Sie haben Sicherheitsbedenken bezüglich der nie verschlossenen Haustür im Haupteingang und vielleicht der Nebeneingänge? Sie sind Eigentümer oder Mieter und würden gerne auch hier sicher wohnen? Dann erfahren Sie hier, wie Sie sich in größeren oder auch kleineren Wohnanlagen gegen ungebetene Gäste schützen könnten.

Die beiden größten Probleme in Mehrfamilienhäusern sind die nie verriegelte Haustür und die fehlende Zugangskontrolle zum Flurbereich durch die einzelnen Wohnparteien. Ihnen muss klar sein, dass immer wieder einer der Bewohner ohne zu überprüfen, wer tatsächlich Einlass begehrt, den Türöffner drückt. Selbst wenn die Hausgemeinschaft noch so gut zusammenhält und vorsichtig ist, kann dies nicht ausgeschlossen werden. Hat sich die Oma angekündigt und genau zum vereinbarten Zeitpunkt klingelt ein Bettler oder Vertreter an der Tür, wird auch der vorsichtigste Bewohner einfach den Türöffner drücken. Das heißt für Sie als Mitbewohner, dass sicherheitstechnisch Ihr „Schutzbereich“ an Ihrer eigenen Wohnungstür beginnt. Sie sollten deshalb keine Wertgegenstände im Flur oder auch in meist mit Lattenverschlag abgetrennten Keller oder Dachbodenbereichen aufbewahren.

Die ideale Lösung wäre eine zertifizierte geprüfte einbruchhemmende sogenannte „Wohnungsabschlusstür“, also von Ihrer Wohnung zum Flur hin. Diese werden in der Qualität einer Haustür nach DIN EN 1627 Widerstandsklasse (RC) 2 und höherwertig angeboten. Damit haben Sie einen sehr guten Schutz gegen Einbrecher im Mehrfamilienhaus. Hier passen Türblatt, Rahmen, Schlösser, Schließbleche, Schutzbeschlag und Schließzylinder zusammen und ergeben ein Sicherheitssystem ohne Schwachstellen. Der Austausch ist für Eigentümer leicht zu machen, es sollte nur die Teilungserklärung beachtet werden, da hier in den meisten Fällen die optische Beschaffenheit der Türen vorgeschrieben ist. Mieter müssten sich an den Vermieter wenden und diesen um Austausch bitten oder um Erlaubnis, auf eigene Kosten einen Austausch oder eine Nachrüstung vornehmen zu dürfen. Hierzu ist anzumerken, dass Mieter an Türen und Fenstern keine materialbeeinträchtigenden Veränderungen ohne Zustimmung des Vermieters vornehmen dürfen. In Wände und Decken hingegen dürfen Sie bohren und schrauben.

Die Erdgeschosswohnungen, bei leichter Aufstiegsmöglichkeit evtl. auch im 1. Stock, sowie bei Laubengängen in allen Stockwerken, sollten Sie in solchen Gebäuden wie freistehende Einfamilienhäuser oder Reihenhäuser bewerten. Das heißt, wie unter Fenster und Türen bereits ausgeführt, einen Austausch gegen geprüfte einbruchhemmende Produkte nach DIN 1627 RC 2 oder eine Nachrüstung durch Beschlagswechsel oder mit Zusatzsicherungen nach DIN 18104 Teil 1 oder 2 anzustreben.

Den Streit darüber, ob die Haustür laut Hausordnung versperrt werden muss oder nur zugezogen werden darf, führen in der Regel Bewohner mit beeinträchtigtem Sicherheitsgefühl und Bedenken wegen ungebetener Gäste im Haus gegen die Bewohner mit der Angst, der Fluchtweg könnte bei Feuer versperrt sein. Dies haben bereits Gerichte bewertet und entschieden. Die Fluchtwegbefürworter haben aus Gründen des Brandschutzes und der Fluchtwegerhaltung Recht. Entsprechende Passagen in der Hausordnung, die Tür verriegeln zu müssen, sind seitdem ungültig. Hierzu berät Sie auch die Feuerwehr.

Neben dem Einbruchschutz sollten insbesondere alleinlebende oder ältere Personen einen „Überrumpelungsschutz“ an der Wohnungstür installieren. Dieser wird als sogenannte Türspaltsperre ausgeführt. Hier können (nach Erlaubnis durch den Vermieter) Zusatzschlösser mit Sperrbügel nach DIN 18104 Teil 1 angebracht werden. Auch Querriegelschlösser mit solchen Bügeln sind zu empfehlen, da diese nachgerüstet auch als Einbruchschutz dienen. Ohne den Vermieter zu konsultieren können massive Türketten an der Wand angebracht werden. Diese verfügen über einen massiven Metallring am Ende, der bei vollständig geschlossener Tür gerade eben so über die Türklinke passt und beim Öffnen die Tür über diese nur einen spaltbreit öffnen lässt. Bei allen Versionen ist zu beachten, dass diese Produkte von außen schließbar sind. Dies dient für Sie nicht nur zum Schutz vor Einbrechern beim Verlassen der Wohnung, sondern auch zur Hilfeleistung durch Berechtigte, falls Sie in Ihrer Wohnung einmal Hilfe bräuchten.

Wie oben bereits erwähnt sollten Sie keine wertvollen Gegenstände oder solche, deren Verlust Sie ideell belasten würde in den gemeinschaftlich genutzten Räumen lagern. Eigene Keller und Dachbodenabteile können mit massiven Überfallen und Vorhangschlössern gesichert werden und sollten einen Sichtschutz aufweisen, damit keine Begehrlichkeiten geweckt werden.

Sie sollten also auch im Mehrfamilienhaus erreichbare Fenster, Balkon- und Terrassentüren verschließen. Legen Sie keine Keile unter die Haus- oder Nebeneingangstüren, um diese offen zu halten, insbesondere nicht unter den meist im Keller und Dachboden vorhandenen Feuerschutztüren. Öffnen Sie auf Klingeln nicht bedenkenlos, sondern zeigen Sie gegenüber Fremden ein gesundes Misstrauen. Nutzen Sie Türspion, Gegensprechanlage und Sperrbügel (Türspaltsperre). Ihnen unbekannte Personen im Haus können Sie ansprechen und fragen, wohin diese wollen, dies könnte einen Einbruch oder eine Belästigung von Nachbarn im Haus verhindern.

Pflegen Sie den Kontakt zu Ihren Nachbarn – für mehr Lebensqualität und Sicherheit. Denn in einer aufmerksamen Nachbarschaft haben Einbrecher kaum eine Chance. Betreuen Sie die Wohnung länger abwesender Nachbarn, indem Sie z.B. den Briefkasten leeren. Es geht darum, einen bewohnten Eindruck zu erwecken. Sollten Sie eine Gefahr wahrnehmen z. B. Hilferufe, sich nicht mehr zeigende Mitbewohner, ausgelöste Alarmanlagen oder sonstige Auffälligkeiten, dann verständigen Sie bitte die Polizei über Notruf 110.

Aus Förderprogrammen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können für einige Nachrüstungen Zuschüsse in Anspruch genommen werden, soweit Sie die geforderten Vorgaben erfüllen.

Informationen zu weiteren Bereichen des Einbruchschutzes erhalten sie hier die nächsten Tage oder unter www.k-einbruch.de online, sowie selbstverständlich bei Ihrer örtlich zuständigen kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Diese bietet nicht nur individuelle Beratung zum Einbruchschutz in Ihrer Wohnung, sondern auch Vorträge oder Informationsabende für Eigentümer- oder Mieterversammlungen an.

Flyer und Broschüren zur Einbruchsicherung erhalten Sie auf jeder Polizeidienststelle.

Quelle: Armin Knorr, Kriminalhauptkommissar Kriminalpolizeiinspektion Ansbach