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Treuchtlingen: +++ Fahrerlaubnis reichte nicht aus +++

Am Dienstag, 30.08.2022, gegen 15.50 Uhr, wurde durch die Beamten der Polizei Treuchtlingen auf der Bundesstraße 2 ein „Kleinsattelzug“, bestehend aus einer Zugmaschine mit der zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg und dem Auflieger mit der Gesamtmasse von 5000 kg, einer Kontrolle unterzogen.

Hierbei stellten die Beamten fest, dass zum Führen des Gespanns die Fahrerlaubnis des 53-jährigen Fahrers nicht ausreichte. Gegen den Fahrzeugführer wurde daher ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen