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Theilenhofen: +++ Leichtkraftrad ohne Zulassung auf öffentlichem Verkehrsgrund +++

Am Freitagabend, 18.03.2022 befuhr ein 49-Jähriger mit seinem Leichtkraftrad öffentlichen Verkehrsgrund in Gundelsheim. Das Leichtkraftrad besaß kein Kennzeichen, wodurch auch keine gültige Zulassung bestand. Ein Haftpflichtversicherungsvertrag wurde durch den Halter ebenfalls nicht abgeschlossen. Die Weiterfahrt wurde vor Ort unterbunden. Der 49-jährige Fahrer erhielt Anzeigen nach dem Pflichtversicherungsgesetz, sowie nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen