Die Sparkassen Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg haben fusioniert. Nun gilt es, die Vereinigung auch technisch umzusetzen, also die Kontobestände der drei vereinigten Sparkassen zusammenzuführen. Deshalb stehen am Wochenende vom Freitag, 20.10.17, 19:00 Uhr, bis Sonntag, 22.10.17, 19:00 Uhr, folgende Dienstleistungen nicht zur Verfügung: Ein- und Auszahlungen am Geldautomaten im In- und Ausland. Kontoauszugsdrucker und Servicegeräte, Online-Banking, SApps und Online-Brokerage sowie bargeldlos Einkaufen mit der SparkassenCard.
Die Sparkasse Ansbach rät: „Bitte statten Sie sich rechtzeitig mit genügend Bargeld aus oder nutzen Sie Ihre Kreditkarte! Wir bitten Sie um Verständnis und bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“
Auf der Sparkassen-Homepage unter www.sparkasse-ansbach.de werden alle mit der technischen Fusion zusammenhängenden Einschränkungen ausführlich beschrieben.
Die Fusion
„Die Weichen für die Zukunft sind damit gestellt: jetzt bedarf es noch der aufsichtsrechtlichen Genehmigungen, dann kann unsere Sparkasse Ansbach mit neu gewonnener Größe in die Zukunft schreiten“. Dies teilten Landrat Dr. Jürgen Ludwig (Verwaltungsratsvorsitzender der Vereinigte Sparkassen Stadt und Landkreis Ansbach und Verwaltungsratsvorsitzender der Stadt- und Kreissparkasse Rothenburg ob der Tauber) und Oberbürgermeisterin Carda Seidel (Stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende der Vereinigte Sparkassen Stadt und Landkreis Ansbach) mit.
Träger der neuen Sparkasse Ansbach sind der Landkreis Ansbach, die Stadt Ansbach, die Stadt Feuchtwangen, die Großen Kreisstädte Rothenburg ob der Tauber und Dinkelsbühl, die Städte Wassertrüdingen, Heilsbronn und Windsbach sowie die Gemeinde Neuendettelsau. Sie sind in den Gremien der fusionierten Sparkasse Ansbach vertreten.
„Die Kräfte zu bündeln und sich gemeinsam in einer starken Sparkasse für die Wirtschaftsregion Ansbach neu auszurichten, ist strategisch gesehen eine wichtige, richtige und zukunftsweisende Entscheidung“, äußerte Dinkelsbühls Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer im vergangenen Jahr. Rothenburgs Oberbürgermeister Walter Hartl zeigte sich der gleichen Meinung.
„Nach der Devise ‚Menschen verstehen – Zukunft gestalten – Sicherheit geben‘ werden wir jetzt in einem größeren gemeinsamen Geschäftsgebiet agieren“, erklärt Vorstandsvorsitzender Werner Frieß. „Unsere Kunden werden weiterhin vor Ort kompetent von ihren Beratern betreut. Niederlassungen bestehen in Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Heilsbronn, Rothenburg ob der Tauber und Wassertrüdingen. Hinzu kommt eine Reihe von Geschäftsstellen.“
Beeinträchtigungen durch die technische Fusion (Zusammenführung der EDV-Systeme und vorhandener Datenbestände)
Geldautomaten, Kontoauszugsdrucker und SB Terminals
Bargeldverfügungen mit der SparkassenCard an allen Geldautomaten der Sparkasse und bei allen Kreditinstituten im In- und Ausland sind nicht möglich. Bitte versorgen Sie sich daher vor dem 20. Oktober 2017 mit ausreichend Bargeld oder nutzen Sie Ihre Kreditkarte. Einzahlungen an den Geldautomaten sind im gesamten Zeitraum nicht möglich. Kontoauszugsdrucker und SB-Terminals für Überweisungen stehen Ihnen in dem Zeitraum der technischen Fusion nicht zur Verfügung.
Kartenzahlungen mit der SparkassenCard
Zahlungen über ec-Cash-Terminals (Kartenzahlungen z. B. beim Einkaufen oder Tanken) sind in diesem Zeitraum nicht möglich. Bitte versorgen Sie sich daher vor dem 20. Oktober 2017 mit ausreichend Bargeld oder verwenden Sie, soweit möglich, Ihre Kreditkarte, gegebenenfalls mit PIN.
Kartenzahlungen mit der Kreditkarte
Hier gibt es keine Einschränkungen, gegebenenfalls ist die PIN erforderlich.
Internet
Die Homepage der Sparkasse Ansbach steht Ihnen ab Freitag, 20. Oktober 2017, 19:00 Uhr bis Sonntag, 22. Oktober 2017, 19:00 Uhr nur eingeschränkt zur Verfügung. Allgemeine Informationen können wie bisher im Internet abgerufen werden.
Online-Banking
Online-Banking und Online-Brokerage stehen ab Freitag, 20. Oktober 2017, 19:00 Uhr bis Sonntag, 22. Oktober 2017, 19:00 Uhr, nicht zur Verfügung. Nach dem Cutover-Wochenende erreichen Sie unser Online-Banking ausschließlich unter der Internetadresse „www.sparkasse-ansbach.de“.
Online-Brokerage
Für das Althaus Rothenburg:
Wertpapier-Aufträge (Käufe und Verkäufe sowie Orderänderungen und -löschungen) können Sie am Freitag, 20. Oktober 2017 bereits ab 17:00 Uhr nicht mehr beauftragten – weder über unsere Kundenberater noch im Online-Brokerage.
Für das Althaus Dinkelsbühl:
Am Wochenende der technischen Fusion gibt es keine Einschränkungen beim S-Broker-Depot.
Unterwegs im In- und Ausland
Im Zuge der technischen Fusion kann es sowohl im Inland als auch im Ausland zu Einschränkungen bei der Nutzung von SB-Geräten, z.B. bei Geldautomaten sowie beim Bezahlen mit der SparkassenCard kommen.
Tipp: Nehmen Sie bitte unbedingt Ihre Kreditkarte (MasterCard oder VisaCard) mit. Bitte beachten Sie, dass für Zahlungen oder Bargeldverfügungen die PIN erforderlich sein kann. Alternativ bietet sich eine ausreichende Versorgung mit Bargeld für die Zeit vom 20. Oktober 2017 bis 22. Oktober 2017 an.
Kunden-Informationen
Kontonummer und IBAN
Ändert sich meine Kontonummer?
Eine neue Kontonummer gibt es alleine für Kunden der Althäuser Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T. und nur, wenn diese mit einer Kontonummer in einem anderen Althaus identisch ist. Betroffene Kunden werden in einem solchen Fall persönlich mit Anschreiben rechtzeitig informiert und erhalten gegebenenfalls automatisch eine neue SparkassenCard nebst neuer PIN oder eine neue Kundenkarte.
Wichtig: Verwenden Sie Ihre neuen Bankverbindungsdaten frühestens ab dem 23.Oktober 2017.
Ändert sich meine IBAN?
Alle Kunden der Althäuser Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T. bekommen eine neue IBAN. Bitte verwenden Sie bis zum 20. Oktober 2017 Ihre bisherige IBAN und ab dem 23. Oktober 2017 Ihre neue IBAN in Verbindung mit der neuen BIC „BYLADEM1ANS“ und der neuen Bezeichnung „Sparkasse Ansbach“.
Ab Anfang des Jahres 2018 tauschen wir Ihre SparkassenCard bzw. Kundenkarte aus. Sie können dann Ihre neue IBAN und den BIC bequem von Ihrer Karte ablesen. Bis zu dem Kartenaustausch finden Sie Ihre neue IBAN ab dem 23. Oktober 2017 auf Ihrem Kontoauszug und im Online-Banking (nach Anmeldung). Selbstverständlich werden wir für eine Übergangszeit auch die bei uns abgegebenen Überweisungsbelege mit Ihrer bisherigen IBAN ausführen.
Wichtig: Verwenden Sie Ihre neuen Bankverbindungsdaten frühestens ab dem 23. Oktober 2017.
Ändern sich Verträge und Urkunden?
Nein – generell behalten die geschlossenen Verträge und Vereinbarungen unverändert Ihre Gültigkeit. Ein Austausch von Urkunden ist nicht erforderlich. Dies gilt z. B. auch für Sparbücher und ebenfalls für Freistellungsaufträge. In Einzelfällen können im Rahmen der Produktharmonisierung Anpassungen von Produktdetails erforderlich werden. Die von diesen Ausnahmefällen betroffenen Kunden kontaktieren wir schriftlich.
Online-Banking
Ich nutze Online-Banking per PIN/ TAN-Verfahren (chipTAN, pushTAN, smsTAN). Was muss ich beachten?
Online-Banking steht Ihnen ab Freitag, 20. Oktober 2017, 19:00 Uhr bis Sonntag, 22. Oktober 2017, 19:00 Uhr nicht zur Verfügung.
Bei den meisten Kunden bleiben die bisherigen Zugangsdaten (Anmeldename, PIN) unverändert gültig. In einigen wenigen Fällen ist der gewählte Anmeldename bereits in einem der anderen Häuser vorhanden.
Die betroffenen Kunden werden vorab mit einem Schreiben informiert und können sich dann in jedem Fall mit ihrer dort angegebenen Legitimations-ID anmelden.
Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir, die Internetadresse der Sparkasse ausschließlich manuell im Browser einzugeben und vorhandene Bookmarks und Lesezeichen zu löschen.
Ich nutze die Sparkassen-App. Was muss ich beachten?
Wenn Sie Online-Banking über die Sparkassen-App (Smartphone oder Tablet) nutzen, werden Sie beim ersten Start nach dem 22. Oktober 2017 durch einen automatischen Assistenten bei der Umstellung der hinterlegten Konten unterstützt.
Ich nutze für mein Online-Banking eine andere Software/App (z.B. Starmoney, VRNetworld …). Was muss ich tun?
Führen Sie eine Datensicherung durch, bevor Sie Änderungen in Ihrem Programm (bzw. in Ihrer App) vornehmen!
Starten Sie den Kontoneueinrichtungs-Dialog in Ihrem Programm wie nachfolgend beschrieben.
Eventuell wird Ihr Konto im Anschluss doppelt – mit der alten und der neuen IBAN – in Ihrem Programm angezeigt.
Im Zweifel sollten Sie Ihr Konto mit der alten IBAN in der Kontenübersicht belassen um auf die Konto- und Zahlungshistorie zugreifen zu können.
Ggf. kann Ihnen der Hersteller Ihres Programms spezielle ergänzende Hinweise geben.
SparkassenCard und Kreditkarte
Kann ich meine SparkassenCard weiter verwenden?
Ja – wenn sich Ihre Kontonummer nicht ändert. Da sich Ihre bisherige IBAN auf der SparkassenCard befindet, werden wir diese zu Beginn des Jahres 2018 austauschen. Sie können dann Ihre neue IBAN und BIC bequem von Ihrer Karte ablesen. Bis zu dem Kartenaustausch finden Sie Ihre neue IBAN ab dem 23. Oktober 2017 auf Ihrem Kontoauszug und im Online-Banking (nach Anmeldung).
Nein – wenn sich Ihre Kontonummer ändert. Eine neue Kontonummer gibt es alleine für Kunden der Althäuser Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T. und nur, wenn diese mit einer Kontonummer in einem anderen Althaus identisch ist. Betroffene Kunden werden in einem solchen Fall persönlich mit Anschreiben rechtzeitig informiert und erhalten gegebenenfalls automatisch eine neue SparkassenCard nebst neuer PIN oder eine neue Kundenkarte.
Kann ich meine Kreditkarte weiter verwenden?
Ihre Kreditkarte (MasterCard, VisaCard) bleibt bis zu dem auf der Karte angegebenen Datum gültig. Die PIN ändert sich nicht.
Was passiert mit meinem Guthaben auf der bisher genutzten GeldKarte, wenn die SparkassenCard ausgetauscht wird?
Soweit Sie Ihre Geldkarte geladen haben, entladen Sie diese bitte bis spätestens 19. Oktober 2017 an einem unserer Geldautomaten und schreiben das Guthaben Ihrem Girokonto gut. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.
Zahlungsverkehr
Was passiert mit meinen Lastschriften, Daueraufträgen und Zahlungseingängen mit alter IBAN und BIC?
Alle Buchungen, die noch mit der alten IBAN und BIC eingehen, leiten wir nach dem 20. Oktober 2017 automatisch auf Ihr Konto weiter. Uns erteilte Daueraufträge stellen wir automatisch um.
Bitte verwenden Sie ab dem 23. Oktober 2017 nur noch Ihre neue IBAN, den neuen BIC „BYLADEM1ANS“ und die neue Bezeichnung „Sparkasse Ansbach“.
Gibt es Auswirkungen auf meine sonstigen regelmäßigen Zahlungsvorgänge?
Für Sie besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf. Bitte informieren Sie Ihre Vertragspartner (zum Beispiel Vereine, KFZ-Versicherung, Mobilfunkanbieter etc.) ab dem 23. Oktober 2017 nach und nach über Ihre neuen Kontodaten (IBAN, BIC „BYLADEM1ANS“, Bezeichnung „Sparkasse Ansbach“).
Welche Empfehlung geben Sie mir bezüglich dringender Zahlungen für den 23. Oktober 2017?
Wir empfehlen Ihnen, dringende Zahlungen (z. B. Löhne, Steuerzahlungen) für den 23. Oktober 2017 nach Möglichkeit vorab terminiert bei uns zu beauftragen.
Gibt es Auswirkungen auf meine terminierten Zahlungsvorgänge?
Sollten Sie uns Zahlungsaufträge (Überweisungen und Lastschriften) vor dem 21. Oktober 2017 zur Ausführung nach dem 20. Oktober 2017 eingereicht haben, werden diese automatisch auf die neue IBAN umgestellt.
Was habe ich bei meinen Zahlungsverkehrsvordrucken zu beachten?
Ihre bisherigen Zahlungsverkehrsvordrucke (Überweisungen und Scheckvordrucke) können Sie für eine Übergangsfrist weiter verwenden. Ab dem 23. Oktober 2017 können Sie neue Vordrucke über Ihre Geschäftsstelle bestellen.
Wertpapierdepot
Gibt es Auswirkungen auf mein Wertpapierdepot?
Ja – für das Althaus Rothenburg ändern sich die Wertpapierdepotnummern. Es entsteht kein Handlungsbedarf, da die Umstellung automatisch erfolgt.
Weitere Informationen für Geschäftskunden: https://www.sparkasse-ansbach.de/fusion
Hier die FAQ zur Sparkassen-Fusion
Warum haben Sie überhaupt fusioniert?
Eine größere Sparkasse kann noch professioneller für Sie arbeiten und dadurch noch intensiver auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen.
Vieles soll für Sie als Kunde in bewährter Weise weiter laufen. Gleichzeitig wollen wir aber aus den drei Sparkassen das jeweils beste übernehmen.
Warum hat man nicht alles beim Alten gelassen? Ich war eigentlich bisher sehr zufrieden!
Aus zahllosen Rückmeldungen wissen wir, dass unsere Kunden bisher sehr zufrieden mit unserer Arbeit, aber auch mit unseren Werten und unserer Philosophie sind.
Die neue Sparkasse hat aufgrund der vorhandenen Größe noch bessere Voraussetzungen für eine spezialisiertere Beratung und ausführliche Betreuung unserer Kunden.
Unsere Grundwerte werden wir beibehalten. Wir kommen aus der Region und fördern auch zukünftig die Region. Dies wird weiterhin durch Spenden, Sponsoring und vieler Unterstützungsleistungen in Kultur, Sport, Sozialem und Umwelt erfolgen.
Was passiert mit meiner Automatenkarte?
Allein durch die Namensänderung der Sparkasse ist kein Austausch Ihrer Karte erforderlich.
Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Austausch der Karte erforderlich sein, so informieren wir Sie wie gewohnt rechtzeitig hierüber. Ein entsprechender Austausch ist selbstverständlich für Sie kostenlos.
Jetzt sparen Sie wohl viele Leute ein?
Es wird aufgrund der Vereinigung keine Entlassungen geben. Im Gegenteil, ein größeres Haus bietet mehr Sicherheit und mehr Chancen für die Mitarbeiter.
Wir werden auch weiterhin jungen Menschen die Möglichkeit geben ihre Ausbildung in unserem neuen Haus zu absolvieren.
Was geschieht mit den Filialen?
Wir werden selbstverständlich auch weiterhin flächendeckend im gesamten Geschäftsgebiet für Sie vertreten sein.
Wo ist die Zentrale der neuen Sparkasse?
Die Sparkasse wird ihren Hauptsitz in Ansbach haben.
Können aufgrund der Größe des neuen Hauses überhaupt noch Entscheidungen vor Ort getroffen werden?
Das oberste Ziel unserer Sparkasse bleibt weiterhin die Kundennähe. Dieses Ziel nehmen wir sehr wörtlich.
Durch die neue Größe sind wir sogar in der Lage, die Kompetenzen vor Ort weiter auszubauen, um Ihre Wünsche schnell erfüllen zu können.
Was geschieht mit Überweisungen und Einzügen?
Mit Ihren Überweisungen und Einzügen verfahren Sie wie bisher. Sie können Ihre alten Vordrucke natürlich aufbrauchen.
Auch bei Daueraufträgen/Lastschrifteinzügen müssen Sie vorerst nichts unternehmen. Alle bisherigen Aufträge bleiben bestehen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, wenn sich darüber hinaus etwas ändern sollte.
Wie sieht es mit Verfügungen am Geldautomaten aus?
Sie können auch weiterhin kostenfrei an allen Sparkassen-Geldautomaten in ganz Deutschland verfügen.
Kann ich bei allen Filialen der neuen Sparkasse Geld von meinem Girokonto an der Kasse abheben sowie Geld auf mein Girokonto einzahlen?
Die Sparkassen vereinigten sich rechtlich zum 01.09.2016. Die Vereinigung der Technik erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Bitte nutzen Sie für Ihre Kassengeschäfte bis dahin die bisherig bekannten Filialen der jeweiligen Sparkasse.
Werden sich die Bankprodukte ändern?
Wir nutzen den Zusammenschluss, um unsere Produkte für Sie zu optimieren. Unsere neue Produktpalette wird sich wie bisher an den Bedürfnissen unserer Kunden orientieren.
Die bestehenden Verträge werden wir wie bisher für Sie führen.
Ändert sich jetzt mein persönlicher Berater / mein Ansprechpartner?
Die Ihnen bekannten Ansprechpartner bleiben weiterhin für Sie zuständig.
Da Bankgeschäfte immer komplexer werden, können wir Ihnen darüber hinaus zusätzlich Spezialisten für besondere Themen zur Verfügung stellen. Dies ist ein weiterer großer Vorteil der neuen Sparkasse.
Muss ich zur Abwicklung spezieller Bankgeschäfte dann extra nach Ansbach fahren?
Nein, das ist nicht erforderlich.
Kundennähe und Kundenzufriedenheit ist auch in Zukunft unser oberstes Ziel.
Deshalb werden wir wie bisher mit unserem breiten Angebot im gesamten Geschäftsgebiet für Sie da sein.
Muss ich meinen Freistellungsauftrag neu stellen?
Die Freistellungsaufträge bleiben bestehen.
Was ändert sich für mich als Online-Banking-Kunde?
Ihr Online-Banking wird weiterhin wie bisher nutzbar sein. Sofern Änderungen nötig sind, werden wir Sie individuell benachrichtigen.