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Strom und Gas werden ab Januar teurer

Ansbach, 14. November 2022 – Energiekundinnen und -kunden der Stadtwerke Ansbach erhalten in den kommenden Tagen Post. Sowohl bei Gas als auch bei Strom werden die Preise erneut angehoben. Preistreiber sind neben steigenden Netznutzungsentgelten vor allem die extremen Preissteigerungen an den Energie-Handelsmärkten. Robert Hlava, Vertriebsleiter der Stadtwerke, erklärt: „Seit Beginn des Jahres 2021 haben sich die Preise teilweise verzehnfacht – eine derartige Preisexplosion in so kurzer Zeit gab es noch nie.“ Weil immer mehr der langfristig ausgehandelten und im Vergleich zu aktuellen Bedingungen noch relativ günstigen Bezugsverträge auslaufen, mussten die Stadtwerke neue Verträge zu deutlich gestiegenen Handelspreisen abschließen.

Die Erhöhung beim Gas zum 01.01.2023
In der Gas-Grundversorgung erhöht sich der Arbeitspreis um 6,12 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) netto
(6,55 ct/kWh brutto bei 7% MwSt.). Der Grundpreis wird nicht angepasst. Für einen Haushalt mit einem
Durchschnittsverbrauch von 18.000 Kilowattstunden liegen die monatlichen Mehrkosten bei 98,23 €.
Positiv für Gaskunden: Die beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 % auf Gas- und  Wärmelieferungen kommt den Stadtwerkekunden mit jährlicher Abrechnung für den gesamten Abrechnungszeitraum 2022 zugute.

Die Erhöhung beim Strom zum 01.01.2023
Bei den Strompreisen schlägt neben den hohen Beschaffungskosten und den Netzentgelten auch die leicht
gestiegene §17-Offshore-Netzumlage zu Buche. Dagegen wirken die minimal gesunkene §19 StromNEV-Umlage, mit der stromintensivere Unternehmen von den Netzentgelten entlastet werden, und die Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz-Umlage (KWKG).
In der Strom-Grundversorgung wird der Arbeitspreis um 25,08 ct/kWh netto (29,85 ct/kWh brutto) angepasst. Ein Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh zahlt ab Januar 87,05 € monatlich mehr.

Abschlagszahlungen
Sowohl bei Gas als auch bei Strom werden die Abschläge von den Stadtwerken Ansbach automatisch angepasst und in der Jahresrechnung, die die Kunden Anfang des Jahres 2023 erhalten, kommuniziert. Auf Kundenwunsch können die Abschläge – wie bisher üblich – individuell erhöht werden.

Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung
Die Bundesregierung plant zur Entlastung die Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse. Deren genaue
Ausgestaltung ist derzeit noch nicht bekannt; die Gesetzes- und Verordnungsvorlagen sind noch nicht
veröffentlicht. „Selbstverständlich setzen die Stadtwerke Ansbach die gesetzlichen Vorgaben zu gegebener Zeit vollumfänglich um“, so Robert Hlava.
Die Energieberater der Stadtwerke Ansbach unterstützen gerne dabei, Energiesparpotenziale zu erkennen.
Energiespartipps sowie Erklärfilme hat der Energieversorger zudem auf seiner Homepage bereitgestellt.
Für Fragen steht das Kundencenter der Stadtwerke Ansbach gerne zur Verfügung. Es ist per E-Mail unter servicecenter@stwan.de und per Telefon über die Rufnummer 0981 8904-370 zu erreichen.
Auch das persönliche Gespräch ist im Kundencenter zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.

Quelle: Pressemitteilung, Stadtwerke Ansbach GmbH