Stadtverwaltung Ansbach gibt FFP2-Masken an Hilfeempfänger aus
Einmalige Aktion erfolgt vor der angekündigten Ausgabe durch den Freistaat
Ansbach, 15.01.2021 – Ab dem kommenden Montag gilt in Bayern sowohl beim Einkaufen als auch im öffentlichen Nahverkehr die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Zur Beschleunigung des Ausgabeprozesses von 2,5 Millionen Masken an besonders Bedürftige durch den Freistaat Bayern hat die Stadt Ansbach beschlossen, entsprechende Mund-Nase-Bedeckungen aus dem eigenen Bestand zeitnah an Empfänger von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung sowie an Wohngeldempfänger im Stadtgebiet zu verteilen. Die betroffenen Personen werden in den nächsten Tagen auf postalischem Weg mit jeweils sechs Masken versorgt. Von der verschärften Maskenpflicht und damit von der unentgeltlichen Vergabe ausgenommen sind Personen unter 15 Jahren.
„Unser gemeinsames Ziel ist es, die Ausbreitung des Corona-Virus so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen. Das Tragen von FFP2-Masken hat sich dabei als wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Daher wollen wir durch unser schnelles Handeln Verzögerungen bei der Ausgabe vermeiden und auch Hilfeempfängern die Möglichkeit bieten, geschützt den Lebensalltag zu begehen“, erklärt Oberbürgermeister Thomas Deffner das Vorgehen unter Beteiligung des städtischen Sozialreferats und dem Jobcenter. Betroffene Bürgerinnen und Bürger erhalten demnach jeweils sechs Masken und damit eine mehr als durch die Staatsregierung vorgesehen. Bei den ausgegebenen Masken handelt es sich um von der eigens eingerichteten Materialprüfstelle des Freistaats Bayern getestete und zertifizierte KN-95-Masken aus früheren Lieferungen.
Die Organisation der landesweiten Maskenausgabe aus dem Bayerischen Pandemiezentrallager erfolgte zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Bayerischen Städtetag. Die Verteilung von insgesamt 2,5 Millionen Masken entsprechend der jeweiligen Einwohner-zahl der Kommunen soll dabei im Laufe der kommenden Woche beginnen und vorerst eine einmalige Aktion bleiben. Für die Zukunft ist laut Staatsregierung eine entsprechende Anhebung der sozialen Leistungssätze geplant.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist im Hinblick auf die korrekte Verwendung darauf hin, dass FFP2-Masken nur für den gelegentlichen Gebrauch und nicht zum Dauereinsatz geeignet sind. Es sei jedoch möglich, die Masken bis zu fünfmal wiederzuverwenden. Die Masken sollten nur einen Tag getragen werden und dann entweder sieben Tage bei Raumluft oder im Backofen bei 80 Grad Celsius getrocknet werden.
Quelle: Stadt Ansbach