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Stadt Ansbach stellt beim Radweg-Bau Sicherheit, Kosten und Umwelt in den Fokus

Ansbach, 4. September 2024 – Das staatliche Bauamt Ansbach will nach Angaben der aktuellen Berichterstattung den letzten Abschnitt des Radwegs von Ansbach nach Leutershausen zwischen Lengenfeld und Schalkhausen nicht bauen, wenn die Stadt Ansbach weiterhin gegen die Trassenführung entlang der Staatsstraße ist.

Zur Klarstellung durch die Stadt Ansbach sei hier erneut genannt, dass sich der Umwelt- und Verkehrsausschuss bereits im September 2022 mit sehr guten Argumenten gegen die Trassenführung entlang der Staatsstraße entschieden hat. „Das Hauptargument gegen einen Neubau entlang der Staatsstraße ist seit Anfang an, dass es nördlich der Bahnlinie bereits einen Weg gibt, der für den Radverkehr nur auf einer Strecke von ca. 700 Meter zwischen Lengenfeld und Dornberg ertüchtigt werden müsste und der weitere Verlauf auf der alten Staatsstraße zwischen Dornberg und Schalkhausen unverändert bleiben könnte“, erklärt Bürgermeister Dr. Markus Bucka. „Dadurch entsteht keine weitere Flächenversiegelung durch einen Neubau, was auch ein erklärtes Ziel der bayerischen Staatsregierung ist.“ Es müssen keine zusätzlichen Grundstücke erworben und zum Beispiel der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden. Außerdem können südlich des Parkplatzes zwischen Dornberg und Schalkhausen eine Reihe von Bäumen erhalten bleiben sowie vor Schalkhausen mehrere 100 Meter einer Sichtschutzhecke zum Wohngebiet hin.

Die Förderrichtlinien der Bayerischen Staatsregierung zum Radwegebau wurden zwischenzeitlich dahingehend abgeändert, dass eine Förderung auch bei nicht straßenbegleitenden Radwegen möglich ist. Das macht die Aussage des Leiters des Staatlichen Bauamts Ansbach, „dann eben nicht zu bauen“ nicht nachvollziehbar. Eine Realisierung entsprechend dem Ansbacher Beschluss würde nur einen Bruchteil an (sowieso knappen) Steuergeldern kosten.

„Warum wird eigentlich behauptet, dass der ‚Alltagsradler‘ unbedingt die straßenbegleitende Variante möchte, obwohl die Möglichkeit besteht, nördlich der Bahnlinie – nur ca. 200 Meter weiter – zu fahren, dafür aber keine Steigung zwischen Dornberg und Schalkhausen überwinden muss“, fragt Dr. Bucka. Gleichzeitig wird behauptet, dass der Alltagsradler keinen Wert darauflegt, während der Fahrt die Natur und Ruhe zu genießen, wo es möglich ist.

Der Stadt liegt ein Schreiben einer „Alltagsradlerin“ vor, die seit sechs Jahren die bestehenden Wege zwischen Lengenfeld und Schalkhausen tagtäglich (außer bei Schneeglätte und starkem Frost) nutzt und so bereits ca. 19.000 Kilometer gefahren ist. „In dem Schreiben wird von ihr auch die Idylle gelobt und der so vorhandene Freizeitwert auf dem Weg von und zur Arbeit. Sie gibt den ‚Zeitverlust‘ gegenüber der gefährlichen Fahrt auf der Staatsstraße mit maximal 5 Minuten an und – ganz wichtig – es wurden von ihr nach ihren Angaben nur bei ca. 3 Prozent der Fahrten (7 Uhr hin + ca. 15 Uhr zurück) andere Radfahrer gesehen“, so Dr. Bucka. Die Zahl der Alltagsradler kann zumindest in Frage gestellt werden. Lengenfelder Bürger sprechen gegenüber der Stadt Ansbach nur von gesichteten „Freizeitradlern“, die dann oft sogar den Ringweg nördlich von Lengenfeld nutzen, um nicht in Lengenfeld auf der Staatsstraße fahren zu müssen. Auch hier könnte ein Radweg vom Straßenwirtshaus kommend entlang der Bahnlinie auf einem bereits vorhandenen landwirtschaftlichen Weg ertüchtigt werden. Stattdessen wird auf einen straßenbegleitenden Neubau bestanden, der dann die Radler durch Lengenfeld gefahrenträchtig auf die Hauptstraße zwingt. Hier käme die Gefährdung zusätzlich zum finanziellen und ökologischen Aspekt hinzu. Das staatliche Bauamt Ansbach sollte für möglichst viele Radler mit möglichst geringem finanziellen Aufwand und nahezu keinen Eingriffen in die Natur planen und bauen. Die Gründe für die Trassenführung der Stadt Ansbach sind in der Zwischenzeit noch gewichtiger geworden, da der Klimawandel zunehmend spürbarer wird. Daher sollte auch in kleineren Projekten die Wichtigkeit von unversiegelten Flächen sowie Baum- und Heckenbeständen anerkannt werden.

Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach