Staatsminister Joachim Herrmann zu Gast am VGH Ansbach
Hofwiese als möglicher Standort für neue Senate ins Auge gefasst
Ansbach, 4. August 2021 – „Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Ansbach wird weitere Senate erhalten“, diese politische Entscheidung bekräftigte nun der Staatsminister des Innnern Joachim Herrmann mit Gerichtspräsidentin Andrea Breit im Rahmen eines Besuchs der VGH-Außenstelle am Montgelasplatz. Mit der Hofwiese wurde bei dieser Gelegenheit zudem ein potentieller Standort für einen möglichen Neubau eines Gerichtsgebäudes in Augenschein genommen.
Der Sitz des Verwaltungsgerichts und damit „die größere Hälfte“ der Einrichtung verbleibe jedoch in München, wie Herrmann und Breit gemeinsam gegenüber den anwesenden Landtagsabgeordneten, Oberbürgermeister Thomas Deffner, Bürgermeisterin Elke Homm-Vogel und der Presse betonten. „Langfristig sollen acht bis neun Senate in Ansbach Recht sprechen“, so der Staatsminister. Noch in diesem Jahr wird deshalb eine Gesetzesvorlage in den Landtag eingebracht, die den zeitnahen Umzug der ersten beiden Senate und Teile der Landesanwaltschaft in das Gebäude am Montgelasplatz zum Inhalt habe, wie Herrmann erklärte. Für die weiteren Senate sei der Freistaat derzeit auf der Suche nach geeigneten Immobilien und Grundstücken in Ansbach. „Die Verlagerung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist etwas Besonderes sowohl für den Verwaltungsgerichtshof als auch für die Stadt, wir sind deshalb auf der Suche nach repräsentativen Gebäuden oder Plätzen, die hierfür in Frage kommen“, so der Staatsminister. VGH-Präsidentin Andrea Breit begrüßte ihrerseits die Entscheidung, den Sitz des Verwaltungsgerichtshofs in München zu belassen und betonte, dass man sich hiervon neue Impulse für beide Standorte erhoffe.
Oberbürgermeister Thomas Deffner goutierte die Pläne seitens der Staatsregierung, betonte seinerseits jedoch, dass man sich nach der Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder, den gesamten VGH nach Ansbach zu verlegen, mehr versprochen habe. „Die Realisierung eines Neubaus auf der Hofwiese ist seitens der Stadt jedoch weiterhin gut vorstellbar“, so der Oberbürgermeister, der im Rahmen des Ortstermins eine möglich gemeinsame Nutzung zum Beispiel eines Sitzungssaals anmerkte und auf die Notwendigkeit der Beibehaltung der bestehenden Parkplätze verwies, so zum Beispiel in einem Parkhaus, das im Zuge des VGH-Neubaus realisiert werden müsste.
Quelle: Stadt Ansbach