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SPD Stadtratsfraktion zweifelt Rechtmäßigkeit der Erhöhung der Kita-Gebühren an

SPD Fraktion wendet sich an die Kommunalaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken

 

Ansbach, 10. Juli 2023 – Die SPD Stadtratsfraktion hat sich jetzt an die Kommunalaufsicht gewendet und bittet um Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses über die Erhöhung der Kita-Gebühren in der Sitzung des Stadtrats am 27.06.2023.  Anbei das Schreiben an die Regierung von Mittelfranken.

In der Sitzung des Stadtrats am 27.06.2023 gab es mehrere Vorfälle, die aus Sicht der SPD Stadtratsfraktion gegen die Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Ansbach verstoßen. Zum Teil wurden diese Verstöße auch bereits von der Stadt Ansbach eingeräumt.

Die SPD Fraktion ist jedoch der Meinung, dass aufgrund der Missachtung der Geschäftsordnung auch der Beschluss über TOP 10 Festsetzung der Kita-Gebühren rechtswidrig ist.

Zum Sachverhalt:

Die SPD-Stadtratsfraktion stellte am 26.06.2023 per Mail den Antrag, den TOP 10 als Tagesordnungspunkt vorzuziehen. Im Vorfeld hatten sich Eltern an uns gewendet und um Unterstützung gebeten. Tatsächlich waren zu Beginn der Sitzung zahlreiche Eltern und Kinder anwesend. Der Oberbürgermeister wies unseren Antrag zurück, da er „nach der Gemeindeordnung der Herr über die Tagesordnung sei.“ Auch eine Abstimmung des Stadtrats veranlasste er nicht. In nicht öffentlicher Sitzung räumte die Stadt Ansbach ein, dass mit Beginn der Sitzung, das Recht auf Festlegung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte auf den Stadtrat übergehe. So steht es auch in § 28 Abs. 1 S.2 der GO der Stadt Ansbach.

Im Laufe der Sitzung stellte die Fraktion der Offenen Linken den Antrag, ein Mitglied des Elternbeirats anzuhören. Auch dies lehnte der Oberbürgermeister ab, da er angeblich nicht befugt sei, Dritten ein Rederecht zu erteilen. Auch über diesen Punkt wurde keine Abstimmung des Stadtrats herbeigeführt. Gemäß § 28 Abs. 5 der GO der Stadt Ansbach kann sachkundigen Dritten sehr wohl ein Rederecht erteilt werden.

Der Oberbürgermeister wäre verpflichtet gewesen, den Stadtrat über den Antrag abstimmen zu lassen.

Es wurde lediglich über den Hilfsantrag der Offenen Linken abgestimmt, die Sitzung zu unterbrechen, damit die Stadträte außerhalb der Sitzung sich bei dem Elternbeirat informieren hätten können. Dieser Antrag wurde von einer Mehrheit des Stadtrats abgelehnt.

Aufgrund der beiden offensichtlichen Rechtsverstöße gegen das Recht der kommunalen Selbstverwaltung, wurden wir als Stadträte in unserem Recht auf Meinungsfreiheit beschnitten. Auch das Recht auf Informationsfreiheit wurde verletzt.

Die Abstimmung endete 20:18.

Es ist nicht auszuschließen, dass unter dem Endruck der zahlreich anwesenden Eltern zu Beginn der Sitzung der Verlauf der Beratung und damit die Abstimmung anders ausgefallen wäre. Bereits eine weitere ablehnende Stimme hätte ein anderes Ergebnis herbeigeführt.

Das Gleiche gilt für die Einbeziehung des Elternbeirats. Die Stadträte konnten dadurch die Sicht der Elternbeiräte bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigen.

Auch war zu Beginn der Sitzung eine andere Besetzung des Stadtrats gegeben. So kamen einige Stadträte der Befürworter einer Erhöhung der Kita-Gebühren erst zu einem späteren Zeitpunkt. Laut Protokoll waren zu Beginn der Sitzung Stadtrat Dr. Holzhäuer und Bürgermeister Dr. Bucka nicht anwesend. Bei Behandlung des TOP 10 waren sie dann anwesend.

Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass durch die Rechtsverstöße auch massiv Einfluss auf die Beratung und die Abstimmung des TOPs genommen wurde. Der Beschluss ist deshalb rechtswidrig.

Wir bitten die Regierung von Mittelfranken um Überprüfung der folgenden Rechtsfragen:

1. Ist es rechtmäßig, dass die Stadt Ansbach eine Abstimmung über Änderung der Tagesordnung ablehnte?

2. Ist es rechtmäßig, dass die Stadt Ansbach einen Redebeitrag des Elternbeirats ablehnte? Ist es rechtmäßig, dass keine Abstimmung über den Antrag erfolgte?

3. Ist der Beschluss zu TOP 10 Erhöhung der Kita-Gebühren rechtmäßig?

Schließlich geht es auch um die Rechte der betroffenen Kinder und Familien.