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So kommt die FFP2-Maskenpflicht im Ansbacher ÖPNV an

Ansbach, 19.01.2021 – Seit Montag gilt die vom Bayerischen Kabinett beschlossene FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und dem ÖPNV. Wir haben bei den Ansbacher Stadtwerken nachgefragt, wie im ÖPNV diese Verordnung angenommen wird.

„Laut Rückmeldung durch das von uns beauftragte Busunternehmen haben sich die Fahrgäste zum überwiegenden Teil auf die in Bayern geltende FFP2-Maskenpflicht eingestellt. Damit die Bürger sich zunächst an die neue Regelung gewöhnen können, startet der Gesetzgeber mit einer „Kulanzwoche“ bis zum 25. Januar.

Fahrgäste die mit Alltagsmasken mitfahren möchten, werden durch den Busfahrer auf die FFP2-Maske hingewiesen. Ab nächster Woche droht der Gesetzgeber dann mit einem Bußgeld, dass aber nur von den Behörden verhängt werden darf.”

Bayerisches Kabinett beschließt FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel ab 18. Januar 2021