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Bayerisches Kabinett beschließt FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel ab 18. Januar 2021

Bayern, 12.01.2021 – Die Infektionslage aufgrund der Corona-Pandemie ist in Bayern und Deutschland weiter sehr angespannt. Die bislang ergriffenen Maßnahmen haben leider noch nicht zu dem erhofften spürbaren und nachhaltigen Rückgang der Infektionszahlen geführt.

Ziel ist, eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu erreichen. Erst ab diesem Inzidenzwert ist eine sichere Nachverfolgung von Infektionswegen gewährleistet. Aktuell besonders besorgniserregend ist das Auftreten stark ansteckender Virusmutationen in einigen Ländern, deren Eintrag und Verbreitung in Bayern und Deutschland vermieden werden muss.

Wie Markus Söder bekannt gibt, haben sich seit dem Start der digitalen Impfplattform am Montag bereits 270.000 Menschen in Bayern für einen Corona-Impftermin angemeldet.

Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat daher heute eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen.

Zudem plant das Kabinett eine wöchentliche Testpflicht für Pendler.


Quelle: Bayerische Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2021