Sechs weitere labordiagnostisch nachgewiesene Infektionsfälle
Ansbach, 31.03.2020 – Es gibt seit gestern 6 weitere labordiagnostisch nachgewiesene Infektionsfälle und damit insgesamt 182 bestätigte Corona-Fälle in Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach. 152 der mit dem Coronavirus infizierten Personen stammen aus dem Landkreis Ansbach.
Am 30. März hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder bekannt gegeben, dass die geltenden Ausgangsbeschränkungen bis einschließlich 19. April 2020 verlängert werden. „Die geltenden Beschränkungen verlangen von uns allen viel ab. Wir müssen uns unterstützen und gegenseitig unter die Arme greifen. Besonders ältere und vorerkrankte Menschen oder Personen in Quarantäne brauchen unsere Hilfe und können z.B. beim Einkaufen unterstützt werden“, so Landrat Dr. Ludwig.“
„Inzwischen gibt es sehr viele Personen, die einen direkten Kontakt zu einem COVID-19-Patienten hatten. Daher muss aus fachlicher Sicht fast jeder Bürger und fast jede Bürgerin als Kontaktperson betrachtet werden. Die Bevölkerung darf nicht müde werden, sich an die Allgemeinverfügung zu halten, denn COVID-19 ist bereits zwei Tage vor dem Beginn von Krankheitsanzeichen ansteckend. Eine Ansteckung wird durch Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen, das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 m zu anderen Personen sowie die Beachtung der bayerischen Ausgangsbeschränkungen in der Regel vermieden“, betont Dr. Franziska Lenz, Leiterin des Gesundheitsamtes für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach.
Eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus lässt sich nur durch einen positiven Test nachweisen. Hierzu wird im Mund-, Nasen- oder Rachenraum ein Abstrich vorgenommen und die Probe anschließend im Labor analysiert. Das Gesundheitsamt für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach geht davon aus, dass jeder, der Kontakt zu einer COVID-19-Patienten hatte, ebenfalls an COVID-19 erkrankt ist. „Die Anzahl der Menschen in Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach, die die Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus bereits überstanden haben und mittlerweile wieder genesen sind, lässt sich leider nicht genau ermitteln. Zum einen ist es nicht meldepflichtig, wenn jemand die Erkrankung überstanden hat. Zum anderen ist von einer hohen Dunkelziffer an Infektionen auszugehen. Beim Großteil der Infizierten ist der Verlauf sehr mild und es treten nur geringe Symptome auf, daher bleibt die Krankheit unter Umständen unerkannt“, so Dr. Franziska Lenz.
Quelle: Landratsamt Ansbach