ÖPNV im Ansbacher Landkreis auf Regelbeschulung vorbereitet
Landkreis Ansbach, 02.09.2020 – Die Kreisverwaltung im Landratsamt Ansbach bereitet sich seit Wochen als Aufgabenträger der Schülerbeförderung auf den Beginn des neuen Schuljahres und damit auch auf einen möglichen Regelbetrieb der Schulen vor. Seit dem gestrigen Schulgipfel der Staatsregierung ist nun klar, dass der Regelbetrieb an den bayerischen Schulen zum Schuljahresbeginn unter Beachtung eines Hygienekonzeptes wieder aufgenommen werden soll. So wurde unter anderem auch angekündigt, dass eine Kostenübernahme des Freistaates Bayern für zusätzlich zur Verfügung gestellte Schulbusse erfolgen wird. Formell wurde dies heute in einer Kabinettssitzung beschlossen.
„Seit Beginn der Pandemie findet ein enger Austausch mit den Schulen und Verkehrsunternehmen statt, um auch im Falle eines Regelbetriebes der Schulen eine möglichst sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler gewährleisten zu können“, erklärt Ulrich Hausner, Leiter des für den ÖPNV zuständigen Sachgebietes im Landratsamt Ansbach. Die Möglichkeit, zusätzliche Buskapazitäten zur Verfügung zu stellen, sei bereits bei den Verkehrsunternehmen abgefragt worden. Besonders auf Buslinien, die eine große Anzahl von Schülern befördern, sollen möglichst große Fahrzeuge und zusätzliche Verstärkerbusse eingesetzt werden, um die Auslastung der Fahrzeuge zu reduzieren. Die Verkehrsunternehmen sollen auch das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sicherstellen und auftretende Problemsituationen an das Landratsamt Ansbach melden. „Wir stehen auch weiterhin in engem Austausch und nehmen alle Rückmeldungen der Verkehrsunternehmen und Schulen entsprechend auf, um bei aktuellen Entwicklungen gegebenenfalls nachsteuern zu können“, betont Hausner.
Für das Schuljahr 2020/2021 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen Hygieneplan für den Schulbetrieb ausgearbeitet, der im Grundsatz von einem Regelbetrieb ausgeht. Hinsichtlich der Schülerbeförderung wird unter Punkt IV, 9 auf die jeweilige aktuell gültige Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verwiesen. Diese sieht das verpflichtende Tragen einer Maske vor, weitere Bestimmungen sind nach derzeitigem Stand nicht enthalten. In Zusammenarbeit aller bayerischen Verkehrsverbünde, vieler Stadtverkehrsunternehmen, der Eisenbahnen sowie der Verbände in Bayern (Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmer und beratend der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) wurde im Mai 2020 ein Pandemieplan für den ÖPNV in Bayern erstellt, der sich auch zu Hygienemaßnahmen äußert. Entsprechend haben die Busunternehmen im Landkreis Ansbach diesen Pandemieplan zur Umsetzung erhalten.
Quelle: Landratsamt Ansbach