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Obst zu verschenken

Ansbach, 23. August 2023 – An den Kreisstraßen und landkreiseigenen Ausgleichsflächen können ab sofort Obstbäume im Eigentum des Landkreises Ansbach abgeerntet werden. Erkennungszeichen ist wie in den Vorjahren ein gelbes Band, das derzeit von Mitarbeitern des Landratsamtes Ansbach an den Bäumen angebracht wird.

Bei den Früchten handelt es sich sowohl um Tafel-, als auch um Mostobst zur Saftherstellung. Geerntet werden können das Fallobst und die am Baum hängenden Früchte per Hand, durch Schütteln oder mit einem Obstpflücker.

„In diesem Jahr ist der Obstertrag auf Grund der trockenen Monat Juni und Juli vielerorts gering. Zudem gibt es starke Unterschiede, einige Flächen bieten gar keine Ernte, andere Bäume wiederum normalen Ertrag. Birnbäume hängen wieder voller als Apfelbäume. Walnüsse gibt es ähnlich viele wie im vergangenen Jahr“, schildert Kreisgartenfachberater Volkmar Then.

Die Markierung der Obstbäume erfolgt in diesem Jahr hauptsächlich mit gelben kompostierbaren Obst- und Gemüsenetzen. Hier wurden bereits in folgenden Abschnitten Bäume markiert:

  • AN 9 bei Grüb und bei Neubronn
  • AN 10 zwischen Wicklesgreuth und Adelmannssitz
  • AN 12 in Sachsen bei Ansbach
  • AN 17 in Ketteldorf
  • AN 21 bei Brünst und Neustetten
  • AN 55 zwischen Rös und Rauenzell

An folgenden Kreisstraßen werden in den kommenden Tagen und Wochen noch Bäume markiert, sofern es einen Ertrag gibt:

  • AN 2 zwischen Obersulzbach und Gräfenbuch
  • AN 5 südl. Larrieden, bei Bergnerzell, Ungetsheim, Wörnitz, Stilzendorf, Gastenfelden
  • AN 7 bei Faulenberg und Hornau
  • AN 8 zwischen Nordenberg und Linden
  • AN 15 zwischen Windsbach und GersbachAN 23 zwischen Oberramstadt und Winden
  • AN 34 bei Hetzweiler
  • AN 42 zwischen Weidelbach und Schopfloch
  • AN 47 zwischen Fürnheim und Frankenhofen
  • AN 60 bei Großlellenfeld/Kleinlellenfeld

Folgende Regeln sind bei der Obsternte zu beachten:

  • Nur die mit einem gelben Band markierten Bäume dürfen geerntet werden.
  • Äste der Obstbäume dürfen nicht abgeschnitten oder abgesägt werden.
  • Die Bäume dürfen nicht beklettert oder mit einer Leiter bestiegen werden.
  • Das Parken ist nur an geeigneten Stellen erlaubt.
  • Die Ernte erfolgt immer auf eigene Gefahr.
  • Im Bereich der Straßen sollte eine Warnweste getragen werden.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach