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Neustadt: +++ Augen auf beim Kfz-Verkauf! +++

Zu leichtgläubig war eine 36-Jährige am Montag, 07.09.2020 beim Verkauf ihres Pkw. Sie überließ das Fahrzeug an einen 30-Jährigen aus Nürnberg, behielt aber den Fahrzeugschein zurück und vereinbarte, dass der Mann ihr die Kennzeichen zur Abmeldung des Fahrzeugs übersendet. Als dies nicht geschah, ging sie zur Polizei, um sich dort Rat zu holen.
Die Beamten stellten schnell fest, dass der Fahrzeugkäufer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Sein Führerschein war vor mehreren Monaten beschlagnahmt worden. Da er selbst mit dem Pkw davongebraust war, wurden sowohl gegen ihn als auch gegen die Fahrzeugverkäuferin Strafverfahren eingeleitet. Die Frau hätte sich vor dem Überlassen des Pkw vergewissern müssen, dass der Nutzer einen Führerschein hat. Hinzu kommt für sie noch der Ärger mit der bislang nicht vorgenommenen Abmeldung des Fahrzeugs.

Quelle: Polizeiinspektion Neustadt/Aisch