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Mittelfranken: +++ EKO 110 „Betrug im Namen der Polizei“ +++

MITTELFRANKEN / NÜRNBERG. (1261) Es handelt sich um ein bundesweites Kriminalitätsphänomen, dass sich Trickbetrüger – unter missbräuchlicher Verwendung der Notrufnummer 110 mit der jeweiligen Ortsvorwahl (z. B. 0911/110, 09122/110 oder 09131/110) – als Polizeibeamte am Telefon ausgeben. Die Ermittlungen gestalten sich in vielen Fällen schwierig, da die Täter zumeist von Callcentern aus dem Ausland agieren.

Zielgruppe der fließend Deutsch sprechenden und redegewandten Täterinnen und Täter sind insbesondere lebensältere, oftmals alleinstehende Menschen.

Die Betrüger nutzen die Arglosigkeit und das entgegengebrachte Vertrauen ihrer Opfer schamlos aus und versuchen, sie einzuschüchtern.

Den Geschädigten wird am Telefon vorgetäuscht, die Polizei sei im Rahmen ihrer Ermittlungen oder einer Festnahme auf deren Namen gestoßen und befürchtet werden müsse, dass bei ihnen ein Einbruch geplant sei.

Die Opfer werden telefonisch über ihre Vermögensverhältnisse ausgefragt und ggf. aufgefordert, ihre Wertsachen wie Schmuck und Bargeld in die sichere Verwahrung der Polizei zu geben. In vielen Fällen direkt an der Haustür an eine Person, die angeblich im Namen der Polizei mit der Abholung beauftragt ist.

Verhaltensweisen der Täter:

• Die Betrüger geben sich am Telefon als Polizisten oder Behördenmitarbeiter aus

• Den Geschädigten wird beispielsweise mitgeteilt, dass bei der Festnahme von Wohnungseinbrechern ein Zettel mit dem Namen des Angerufenen aufgefunden wurde

• Den Angerufenen wird suggeriert, dass ihnen Gefahr drohe und z.B. aufgefordert, Türen und Fenster zu schließen

• Es wird nach Vermögenswerten gefragt; die an der Haustür übergeben oder andernorts deponiert werden sollen

• Den Geschädigten wird häufig eingeredet, dass sie kein Vertrauen in Bankangestellte haben sollten, da diese mit den Einbrechern zusammenarbeiten würden

Faktensammlung:

Die betrügerischen Anrufe durch falsche Polizeibeamte haben in Mittelfranken im ersten Halbjahr 2017, im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2016, um knapp 300 Prozent zugenommen. Darüber hinaus muss davon ausgegangen werden, dass nicht jeder Anruf und jede vollendete Tat gemeldet werden – sogenanntes Dunkelfeld. Die Opfer schämen sich oftmals und zeigen die Tat nicht an.

Die Vorgehensweise der Täter wirkt sich nachteilig auf das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Polizei aus und ist geeignet, es nachhaltig zu stören.

Das Polizeipräsidium Mittelfranken hat zur Bekämpfung des beschriebenen Phänomens eine achtköpfige Ermittlungskommission „EKO 110“ beim Kriminalfachdezernat 2 Nürnberg, Kommissariat 27, errichtet. Die Täterermittlungen sind langwierig und aufwendig, da die Rufnummern vorgetäuscht – „gespooft“ – und daher nachträglich nicht mehr nachvollziehbar sind.

Neben den repressiven Maßnahmen setzt die mittelfränkische Polizei einen Schwerpunkt auf die Kriminalprävention:

Geplante Präventionsmaßnahmen:

• Veröffentlichungen zu Verhaltenshinweisen in den sozialen Medien und der lokalen Tagespresse

• Verteilung von Flugblättern und Aushang von Plakaten mit Hinweisen zu diesem Thema

• Zeigen von Präventionsspots mittels polizeiinternen und -externen Infoscreens, um für das Phänomen zu sensibilisieren

• Zusammenwirken mit den Seniorenbeiräten

• Sensibilisieren von Multiplikatoren (z.B. Angehörige von Senioren, Mitarbeiter von Banken, Arztpraxen, Apotheken, Seniorentreffs)

Verhaltenshinweise an die Bürger:

• Die Polizei ruft nie mit der Rufnummer 110 an; die Notrufnummer dient ausschließlich dem Zweck, dass der Bürger die Polizei in dringenden Fällen erreichen kann und nicht umgekehrt.

• Sollte Ihnen am Display ihres Telefons die Notrufnummer angezeigt werden, rufen Sie diese Nummer nie zurück, denn Sie landen wieder im Callcenter.

• Seien Sie bei solchen Anrufen misstrauisch! Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und beenden das Telefonat sofort.

• Gehen Sie am Telefon nicht auf Fragen zu Ihrer finanziellen Situation oder Wertsachen bei sich zu Hause ein.

• Die Polizei fragt Sie am Telefon grundsätzlich nicht nach Bargeld oder Wertgegenständen, ohne dass von Ihnen vorher eine Anzeige erstattet wurde.

• Übergeben Sie niemals Geld an Personen, die Ihnen unbekannt sind!

• Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung!

• Fordern Sie von Amtspersonen, ob in Uniform oder Zivilkleidung, immer den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig (nach Druck, Foto und Stempel). Sorgen Sie dazu für gute Beleuchtung und benutzen Sie, wenn nötig, eine Sehhilfe.

• Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an. Suchen Sie dazu die Telefonnummer selbst heraus und fragen auch konkret nach dem Polizeibeamten, der dort beschäftigt sein soll. Ziehen Sie einen Nachbarn bzw. eine Person Ihres Vertrauens hinzu.

• Scheuen Sie sich nicht, den Notruf 110 zu wählen, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt!

• Seien Sie aufmerksam, wenn in Ihrer Nachbarschaft ältere Menschen alleine leben, sprechen Sie über dieses Phänomen.

• Angehörige bitten wir, ihre älteren Verwandten zu informieren.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken