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Mittelfranken: +++ Body-Cams für mehr Schutz der Polizisten +++

Polizeipräsident Roman Fertinger startet den Einsatz der Body-Cams in Mittelfranken

Mittelfranken, 16.08.2019 – (1148) Um Polizistinnen und Polizisten noch besser vor Übergriffen zu schützen, wurde ab November 2016 ein einjähriger Pilotversuch der Bayerischen Polizei mit verschiedenen Body-Cam-Modellen in Augsburg, München und Rosenheim durchgeführt.

Nach einem erfolgreichen Abschluss hat eine Projektgruppe die bayernweite Einführung vorbereitet.  Mittelfrankens Polizeipräsident Roman Fertinger und Polizeidirektor Josef Mehringer, Leiter der PI Ansbach und Einführungsverantwortlicher für die Body-Cam in Mittelfranken, informierten im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitag, 16.08.2019 um 10.00 Uhr im Polizeipräsidium Mittelfranken über den Einsatzwert der Body-Cam in Mittelfranken.

Mittelfrankens Polizeipräsident Roman Fertinger lobt nach den Erfahrungen der Pilotierung den Einsatzwert der Body-Cam und erhofft sich aufgrund der deutlich erkennbaren Videoaufzeichnungen eine höhere Hemmschwelle Polizeibeamte anzugreifen. Die spürbar deeskalierende Wirkung trägt so zum objektiven Schutz der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten bei. Zusätzlich wirkt sie bei der beweiskräftigen Aufklärung und Ahndung von Straftaten mit.

Das Kameragehäuse ist in gelber Signalfarbe und in Kombination mit der Aufschrift „VIDEO/AUDIO“ gut erkennbar und wird durch uniformierte Polizeieinsatzkräfte offen und deutlich erkennbar am Oberkörper angebracht eingesetzt. Das Tragen der Body-Cam ist freiwillig, die Nutzung setzt aber für die Beamten eine verpflichtende Schulung voraus.

In Artikel 33 Polizeiaufgabengesetz wurde der Einsatz der Body-Cam klar geregelt. Die Polizei darf danach Bild- und Tonaufzeichnungen insbesondere zur Gefahrenabwehr fertigen, wenn dies zum Schutz der Beamten oder eines Dritten erforderlich ist.

Der Beamte entscheidet aufgrund der tatsächlichen Umstände, ob der Einsatz der Body-Cam notwendig ist. Das kann beispielsweise bei einem unkooperativen oder aggressiven Verhalten des Gegenübers der Fall sein. Eine Nutzung bei Versammlungen nach Art. 8 Grundgesetz ist verboten. Die Dokumentation von Verkehrsstraftaten, Verkehrsordnungswidrigkeiten und die Aufnahme von Verkehrsunfällen sind ebenfalls nicht vorgesehen.

Bevor die Kamera eingeschaltet wird, soll das Gegenüber darauf aufmerksam gemacht werden. Ein rotes Blinklicht zeigt, dass die Kamera aktiviert ist. Die Aufnahmen werden lokal und verschlüsselt auf dem jeweiligen Server der Polizeidienststelle gespeichert und können nicht selbständig gelöscht werden. Wird die Aufnahme nicht als Beweismittel gebraucht, erfolgt eine automatische Löschung nach 21 Tagen.


Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken