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Lichtenau: +++ Vergehen Kraftfahrsteuergesetz +++

Abgabenordnung/Zulassungsverstoß

Am Donnerstag, 23.01.2020, um 12:40 Uhr wurde von einer Streife der VPI Ansbach ein KOM mit franz. Zulassung auf der BAB 6 Ri. Nürnberg unterwegs am Parkplatz Geisberg angehalten und kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass am KOM ein französisches „Vendue“ (franz. Händlerzulassung) Kennzeichen handelte. Der 25-jährige Fahrer aus einem östlichen Nachbarland wollte den KOM nach Polen überführen. Eine gültige Versicherungsbescheinigung konnte er vorlegen. Die Weiterfahrt wurde bis zum Erlangen eines amtlichen Ausfuhrkennzeichens untersagt. Für den Zulassungsverstoß nach der ZulassungsVO wurde eine Sicherheitsleistung von ca. 100 Euro einbehalten und zuständigkeitshalber zusammen mit der Anzeige hinsichtlich des Steuervergehens an das Haupzollamt zur Entscheidung abgegeben.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach