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+++ Kriminalstatistik 2020 des Landkreises Ansbach +++

Die Corona-Pandemie hat sich vergangenes Jahr auch auf die polizeiliche Kriminalstatistik in Westmittelfranken ausgewirkt. Die Gesamtzahl der Straftaten verzeichnet einen Rückgang zum Vorjahr auf nun 5164 Fälle (-486 Fälle).

Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurde ein Rückgang um 21 Fälle, auf nun 113 Delikte verzeichnet (-15,7 %). Die bereits im Jahr 2019 gesunkenen Fallzahlen der Vergewaltigung von 14 auf 10 Delikte (-28,6 %) haben sich im Jahr 2020 mit 10 Fallzahlen gefestigt. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung konnte die Aufklärungsquote vom Vorjahr von 96,3% nur minimal mit 93,8% nicht erreicht werden.

Bei den Rohheitsdelikten (Raub, Körperverletzungsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232 -241 StGB) ist ein Rückgang zum Vorjahr um -25 % festzustellen. Hauptursächlich hierfür sind die Körperverletzungsdelikte (-203 Fälle). Dies ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit der Pandemie, mit den damit zusammenhängenden Ausgangsbeschränkungen, geschuldet. Die hohe Aufklärungsquote vom Vorjahr (93,7 %) ist in diesem Deliktsbereich nahezu unverändert mit 93,4% geblieben.

Auch bei den Raubstraftaten ist erfreulicherweise ein Rückgang vom Vorjahr von 25 Delikte mit nun 9 Delikten zu verzeichnen, welcher auch hier ursächlich mit der Pandemie und den Beschränkungen sein dürfte. Im Fünfjahresvergleich stellt diese Zahl den niedrigsten Wert dar.

Eine nahezu unveränderte Entwicklung zeigt sich auch weiterhin bei den Diebstahlsdelikten insgesamt. Hier nahmen die Fallzahlen um – 5,3% ab. Beim einfachen Diebstahl waren sinkende Fallzahlen von 863 auf 712 Delikte (-17,5%) zu messen, beim schweren Diebstahl jedoch eine Steigerung um +20,4 %, auf nun 495 Fälle. Die Ladendiebstähle erfuhren nach einer auffälligen Steigerung im Jahr 2018, nach einem Rückgang im Jahr 2019 auf 144, nun im Jahr 2020 wieder einen Rückgang um -16,0 % auf 121 Delikte. Die starke Fallzunahme im Bereich der Taschendiebstähle ist insbesondere mit einer Fallklärung beim Festival „Summer Breeze“ (+146) in 2019, die zum Teil erst in die PKS 2020 einflossen, zu erklären.

Leider hat die positive Tendenz beim Wohnungseinbruchdiebstahl aus den Vorjahren nicht angehalten. Hier ist eine Steigerung von 12 Fällen gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr 45 Delikte zu verzeichnen. Hiervon waren 18 Versuchshandlungen beinhaltet. Hierbei kann die seit Jahren intensiv und stetig betriebene Einbruchsprävention durch die KPI Ansbach als Erfolg bezeichnet werden. Im langfristigen Fünfjahresvergleich stellt dies immer noch einen niedrigen Wert dar. Die Aufklärungsquote lag bei 44,4 %, was einer signifikanten Steigerung um +12 Prozentpunkte entspricht.

Gesunken sind die Fallzahlen beim Kfz-Aufbruch von 119 im Vorjahr auf nun 75 Fälle im Jahr 2020. Beim Betrug registrierten wir einen Rückgang um – 85 auf 559 Fälle (- 13,2 %). Dieser Wert liegt deutlich unter dem Durchschnitt der vergangenen vier Jahre (704 Fälle). Ausschlaggebend für den Rückgang war u.a. der Rückgang im Bereich des Waren-und Warenkreditbetruges von 438 auf 305 Delikte.

Die Straßenkriminalität erfuhr einen Rückgang um -9,2 % auf 965 Fälle (Vorjahr: 1063). Dieser Rückgang setzt sich hauptsächlich aus den gefallenen Fallzahlen des Bereiches der Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum zusammen.

Auch bei den Rauschgiftdelikten ist ein Rückgang von 103 Fällen (-22,1%) zu verzeichnen. Dies ist sowohl auch auf die oben genannte Pandemie mit den Beschränkungen als auch auf umfangreiche, zeitintensive Ermittlungsverfahren des Fachkommissariates der KPI Ansbach zurückzuführen.

Cybercrime für den Dienstbereich der KPI Ansbach:

Die Diskrepanz der PKS-Tatortzahlen zu den endsachbearbeiteten Vorgängen durch die KPI Ansbach ist auf die Zuständigkeitsregelungen S und K zurückzuführen. Einfach gelagerte Fälle der Computerkriminalität werden von den Dienststellen der Schutzpolizei bearbeitet. Der Anstieg der endsachbearbeiteten Fälle bei der KPI Ansbach ist auf geklärte Serienstraftaten zurückzuführen.

In 2020 ist im Kommissariat Cybercrime der KPI Ansbach eine Steigerung der Sachbearbeitungen mit Cybercrimebezug anhand der bearbeiteten Vorgänge erkennbar. So wurden 871 Vorgänge abschließend bearbeitet, gegenüber 723 Vorgängen aus 2019. Phänomenologische oder geografische Schwerpunkte von Cybercrime-Straftaten in hiesigem Zuständigkeitsbereich sind nicht erkennbar.

Zu dem seit Jahren auftretenden Phänomen „Microsoft-Support-Anrufe“ ist in den Fallzahlen ein leichter Rückgang zu verzeichnen, jedoch sind die Schäden im Erfolgsfall beträchtlich. In der zweiten Jahreshälfte ist ein Anstieg der „Angriffe auf Onlinebanking“ feststellbar. Eine deutliche Steigerung der Fälle auf 168 (Vorjahr 61 Fälle) musste im Bereich des Warenbetrugs über sog. Fake-Shops festgestellt werden.

Politisch motivierte Kriminalität 

Die relativ hohen Fallzahlen im Jahr 2019 bei den Rechtsmotivierten Straftaten haben sich vergangenes Jahr nahezu halbiert. Ursächlich dafür ist der deutliche Rückgang bei den sog. Propagandadelikten, wie z.B. Hakenkreuzschmierereien oder rechter Posts in sozialen Netzwerken.

Die Steigerung bei den sonstigen Straftaten ist insbesondere durch Straftaten von sog. Reichsbürgern zu erklären. Im Landkreis Ansbach sind 58 Personen als sog. „Reichsbürger“ kriminalpolizeilich identifiziert und 9 Personen gelten als Verdachtsfälle.

Fazit
Im Landkreis Ansbach kann man sicher leben. Das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden ist vergleichsweise gering (ein Indikator dafür ist die Häufigkeitszahl HZ). Die Aufklärungsquote liegt über dem bayerischen und über dem mittelfränkischen Durchschnitt.

Quelle und Fotos: Polizeipräsidium Mittelfranken